TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wenn wir über den Antrag auf Drucksache Nr. III-1 abstimmen, haben wir für die heutige Sitzung über den ganzen so geänderten Paragraphenteil abgestimmt. Einverstanden? - Wer möchte dem Antrag III-1 so zustimmen?

(Zuruf Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen)

- Das ist zu spät. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -

(Erneuter Zuruf Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen)

- Wollen Sie dazu eine persönliche Erklärung abgeben?

(Zuruf)

- Der Antrag 45 kommt noch. - Ich habe den Antrag gerade erst bekommen. Herr Kossow hat Recht. Herr Dr. Lichte und Frau Dr. Goesmann haben beantragt, unserem Vorstandsantrag einen dritten Absatz anzufügen. Das können wir, glaube ich, auch dahinter abstimmen.

Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen:

Herr Präsident! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet und möchte das auch ausführen. Es freut mich, dass Sie einräumen, dass Ergänzungsanträge vor dem Gesamtantrag abgestimmt werden müssen. Ich habe mich nur gemeldet, um das hier zu Protokoll zu bringen. Es ist ganz unverkennbar, dass Sie in Bezug auf den Paragraphenteil eine Abstimmung, die eigentlich erst nach der allgemeinen Diskussion hätte erfolgen dürfen, durchgezogen haben.

(Beifall)

Ich habe ja zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit des Hauses das Wort "zustimmend" nicht zu streichen wünscht. Nur: Das, was bei den Antragstellern, die diesen Streichungsantrag gestellt haben, dahinter steht, nämlich das Weiterbildungsrecht in Zukunft mit dem Sozialrecht kompatibel zu machen, haben wir noch gar nicht diskutiert;

(Beifall)

denn das ist Bestandteil des Antrags 35 und des Antrags 1, die in weiten Teilen inhaltsgleich sind, aber in entscheidenden Teilen unterschiedlichen Inhalt haben.

Wir hatten auch noch keine Möglichkeit, beispielsweise den Antrag von Herrn Hansen hier zu erörtern. Dieses hätten wir tun müssen, um die alternativen Inhalte der Anträge 1 und 35 abwägen zu können.

(Beifall)

Der Verfahrensfehler des Präsidenten hat dieses Prozedere unmöglich gemacht. Das finde ich einfach - unabhängig davon, welche Meinung man inhaltlich vertritt - im wahrsten Sinne des Wortes nicht in Ordnung.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Da muss ein Irrtum vorliegen. Der Antrag 35 ist doch abgestimmt worden. Die von Frau Dr. Lux gewünschte inhaltliche, § 5 betreffende Änderung wurde angenommen.

Wir können Folgendes tun, damit Herr Professor Kossow nicht auf die Idee kommt, wir würden irgendwelche taktischen Finessen machen. Ich bin davon ausgegangen, dass wir den Paragraphenteil, den Herr Dr. Koch vorgetragen hat, diskutiert haben und dass wir am Ende dieses Paragraphenteils für den Teil, den er vorgetragen hat, und für die Arbeit, die die Weiterbildungsgremien bisher geleistet haben, die Endgestaltung auf diesem Ärztetag für die heutige Situation vorgenommen haben, das abstimmen und es dann, wie es im Antrag steht, an die Weiterbildungsgremien für die weitere Arbeit zur Vorbereitung der endgültigen Weiterbildungsordnung abgeben.

(Beifall)

Alle anderen Anträge, die jetzt noch gekommen sind und die keine konkrete Paragraphenänderung betreffen, die aber möglicherweise eine Richtungsänderung bei zukünftigen Diskussionen bewirken können, beraten wir hinterher, um die Ergebnisse als Diskussionsmaterial für die Weiterbildungsgremien zu haben. Dadurch würde ja keine konkrete Änderung des Paragraphenwerks bewirkt.

(Beifall)

Ich glaube, da sind wir uns einig.

Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen:

Herr Präsident, da sind wir uns nicht einig.

(Haus, Nordrhein: Ich melde mich seit drei Minuten zur Geschäftsordnung!)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Herr Kossow, lassen Sie jetzt bitte Frau Haus vor. Dann ist die Sache in Ordnung.

(Beifall - Heiterkeit)

Haus, Nordrhein:

Ehrlich gesagt wissen wir gar nicht, wovon Sie reden. Wir haben keinen Antrag 35. Meinen Sie den Antrag 36? Worüber reden Sie eigentlich? Bevor das nicht klar ist, können wir Ihrem netten Gespräch gar nicht folgen. Welcher Antrag ist gemeint? Über welchen Antrag möchte Herr Kossow zunächst abgestimmt haben? Wenn wir das wissen, können wir uns beteiligen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Ich finde den Antrag 36 wunderbar. Wir finden ihn wahrscheinlich alle in Ordnung. Das ist nicht das Problem. Wir müssen doch unterscheiden zwischen einer meinungsbildenden Abstimmung über einzelne Anträge und einer subtilen Abstimmung über einen Paragraphentext, der Satzungscharakter hat. Das sind doch zwei verschiedene Dinge und darüber kann man wohl getrennt abstimmen.

(Beifall)

Herr Kossow, bitte.

Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen:

Herr Präsident, ich kann zur Geschäftsordnung Ihre Auffassung deswegen nicht nachvollziehen, weil sich aufgrund der Antragslage des Vorstands und der Ausführung des Weiterbildungsreferenten Koch ein Widerspruch ergibt. Herr Koch hat mit großer Zustimmung des Hauses hier ausgeführt, dass es bei der neuen Weiterbildungsordnung Absicht sei, auch den Paragraphenteil noch zur Disposition zu stellen und zu ändern, wenn dies aufgrund der Inhalte erforderlich wäre. Genau diesen Vorbehalt möchten manche - ich sage ja nicht, dass das bei allen der Fall ist - in den Antrag des Vorstands aufgenommen wissen.

Genau dieser Vorbehalt kann aus systematischen Gründen nicht mehr in den Antrag des Vorstands aufgenommen werden, wenn man dem Paragraphenteil a priori apodiktisch zustimmt. Dann ergibt sich aus der Folge der Gedankenführung, dass hinterher eine Änderung nicht mehr möglich ist, sondern dass sich aus diesem bereits zugestimmten Teil der Rest des Prozedere zu ergeben hat.

(Widerspruch)

Logische Ableitungen sind Ihnen allen doch auch geläufig. Aus diesem Grunde möchte ich, dass die Geschäftsführung zunächst einmal sicherstellt, dass das, was der Referent ausgeführt hat, nämlich eine Änderungsoption, in das Antragswerk aufgenommen wird, bevor die Zustimmung erfolgt.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Gut. Wenn ich nicht völlig von der Rolle bin, meinen wir dasselbe. Herr Kossow meint den Antrag 45 und nicht den Antrag 35. Der Antrag 45 enthält eine intensivere Darstellung dessen, was ohnehin stimmt, nämlich dass wir heute einen Paragraphenteil verabschieden wollen, der als Grundlage für die weiteren Arbeiten - so steht es dort - zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Das heißt, dieser Paragraphenteil ist jetzt die Arbeitsgrundlage für die weitere Diskussion.

Nachdem wir das getan haben, ist mir der Antrag 45 bekannt geworden; vorher kannte ich ihn nicht. Er schlägt vor, dass als dritter Absatz angefügt werden soll:

Korrekturen der MWBO "Paragraphenteil" sind bei der Beschlussfassung über die MBWO möglich.

Gemeint ist offenbar, dass wir eine endgültige Beschlussfassung über diesen Paragraphenteil erst dann durchführen können, wenn wir abschließend alles von vorn bis hinten fertig haben, meinetwegen im Jahr 2002 oder 2003.

(Beifall)

Das meint auch der Text des Vorstands. Das ist völlig klar. So ist es immer gesehen und auch immer diskutiert worden. So ist es auch vom Herrn Referenten vorgetragen worden.

Insofern haben wir keine verschiedenen Meinungen zu diesem Thema. Ich finde, wir können nun ohne weiteres auch im Nachhinein den Antrag 45 verabschieden. Damit haben wir nichts kaputtgemacht. Ich bin um des lieben Friedens willen gern bereit, dem Ärztetag zu empfehlen, den Antrag 45 anzunehmen. Einverstanden?

(Zustimmung)

Auch Herr Kossow?

(Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen: Ja!)

- Gut. Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. III-45. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen und die Harmonie ist wieder hergestellt.

© 2001, Bundesärztekammer.