TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Vormittagssitzung

Dr. Junker, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es gut, dass es doch noch zu einer Willensbildung dieses Hauses kommt. Wir reden seit 1994 über diese Thematik und schieben sie ein bisschen vor uns her. Jetzt wird sie noch weiter geschoben. Hinterher sind solche Anträge wie die hier diskutierten gar nicht mehr einzuarbeiten.

Ich spreche zum Antrag 33, der die obligatorische Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis betrifft. Wir haben in den vergangenen Tagen über die Ausübung, die Würde und auch die Pflicht zur Qualität in der Weiterbildung diskutiert. Wir müssen uns auch Gedanken über die Ausbildung und die Form der Weiterbildung machen. Dazu gehört, um das Spektrum komplett abzudecken, auch heutzutage in den meisten Fächern eine Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis, weil dies in der Klinik, selbst in entsprechenden Häusern der Basisversorgung, auch aufgrund persönlicher Leistungserbringung gar nicht mehr möglich ist, so etwas zu erlernen. Deswegen muss das in die niedergelassene Praxis weitergegeben werden.

Außerdem sollten wir gerade in der heutigen Situation daran denken, dass wir die festgefügten Assistentenstellen ganz erheblich aufbrechen können. Wir können den Kurzläufern der Weiterbildung wie der Allgemeinmedizin, der Schmerztherapie usw. endlich wieder ermöglichen, Weiterbildungsplätze in den Kliniken zu haben, weil entsprechende Facharztplätze kurzfristig frei werden.

Wir haben in der Kammer Westfalen-Lippe einen Antrag verabschiedet, wonach in allen Weiterbildungsabschnitten in Klinik und Praxis gleiche Qualifikationen gegeben sein müssen. Insofern ist dies auch analog zu sehen.

Es darf im Übrigen nicht vergessen werden, dass durch diese neuen Kontakte mit dem niedergelassenen Bereich die Verzahnung von Klinik und Praxis einen viel intensiveren Erfolg haben wird. Dadurch können neue Zukunftsaussichten für die Niederlassung in eigener Praxis erwachsen, was bisher nicht so einfach gegeben ist.

In meinem Antrag ist auch die Finanzierung angesprochen. Man kann die Situation ähnlich wie in der Allgemeinmedizin sehen. Wer eine Symphonie will und die Einstimmung auf den Kammerton a haben möchte, sollte sich daran beteiligen. Es ist einem niedergelassenen Facharzt nicht zuzumuten, genauso wenig wie das der Allgemeinmediziner kann, einen Weiterbildungsassistenten allein aus eigener Tasche zu bezahlen. Andererseits haben wir bei der Allgemeinmedizin gesehen, dass die Krankenkassen dadurch Einfluss auf die Art unserer Weiterbildung erhalten. Es muss Zeit sein, entsprechende Gespräche zu führen. Die Leistungsträger müssen in die Finanzierung mit einbezogen werden.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank, Herr Junker. - Der nächste Redner ist Herr Dr. Oberschelp, ebenfalls Westfalen-Lippe.

© 2001, Bundesärztekammer.