TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Holfelder, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag 36. Der erste Satz dieses Antrags sagt dasselbe aus wie sein letzter Satz, nämlich: Der Beschluss der Vertreterversammlung der KBV soll bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden. Das ist für meine Begriffe ein Selbstgänger. Ein großer Teil dessen, was Herr Hess eben ausgeführt hat - ich kann diese Ausführungen nur begrüßen -, betrifft die Teile B und C der Weiterbildungsordnung, nämlich die Detailfragen der Gebietsgrenzen. Das hat mit dem Paragraphenteil relativ wenig zu tun.

In der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" haben wir gesagt - ich war daran beteiligt -, dass alle Befähigungen - ich will jetzt nicht den Begriff Befähigungsnachweis verwenden -, die von der Ärztekammer zertifiziert werden, im Hinblick auf das Sozialrecht abgeprüft sein müssen. Das war ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt, der von Herrn Koch mit aufgenommen worden ist. Ich glaube, damit tun wir dem Sozialrecht wirklich sehr Genüge.

Alles andere rechtfertigt aus meiner Sicht nicht, den Antrag 36 als alleinigen Antrag zu diskutieren und nicht an den Vorstand zu überweisen. Ich halte diesen Antrag für genauso wertvoll oder wenig wertvoll wie alle anderen Anträge. Deswegen möchte ich empfehlen, auch diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Ich gehe davon aus, dass Sie es akzeptieren, dass wir die Wortmeldungen, die Sie auf der Leinwand grau hinterlegt sehen, als gestrichen betrachten, weil sie sich laut Wortmeldezettel ausdrücklich auf solche Anträge beziehen, die an den Vorstand überwiesen wurden. Ich denke, damit haben wir niemanden in seinem Recht beschnitten. - Es protestiert niemand. Dann ist dem so.

Das Schlusswort zu Tagesordnungspunkt III hat jetzt der Referent, Herr Koch.

© 2001, Bundesärztekammer.