TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Vorstand der Bundesärztekammer:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich erinnern, dass die Bayerische Landesärztekammer aufgrund der Beschlusslage in ihren Gremien im letzten Jahr einen satzungsändernden Antrag eingebracht hat, über den wir uns hier keine Meinung bilden konnten. Daraufhin hat der Vorstand der Bundesärztekammer einen kleinen Satzungsausschuss eingerichtet, der die Problematik noch einmal diskutiert und aufgearbeitet hat, auch unter direkter Beteiligung der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer.

Einen dieser Anträge bringt Ihnen nun die Bayerische Landesärztekammer heute hier ein, nämlich den Antrag IV-2. Worum geht es? Sie wissen alle, dass es eines der vornehmsten und wichtigsten Rechte des Plenums des Deutschen Ärztetages ist, über den Haushalt der Bundesärztekammer zu beschließen. Sie tun dies getrennt nach Landesärztekammern, jedoch jeweils mit einer Stimme, die der jeweilige Stimmführer abgibt, die aber so viel wiegt, wie die jeweilige Landesärztekammer Delegierte zum Deutschen Ärztetag entsendet. Es gibt also auf dem Deutschen Ärztetag bezüglich des Haushalts ein gewichtetes Stimmrecht.

Der vorliegende Antrag IV-2, der im Übrigen wörtlich einem Formulierungsvorschlag des Satzungsausschusses entspricht, würde nichts anderes bewirken, als eine solche gewichtete Stimmregelung bei Haushaltsfragen auch im Vorstand der Bundesärztekammer einzuführen. Ich denke, Sie können diesem Antrag guten Gewissens zustimmen, schon deshalb, weil Beschlüsse mit finanziellen Konsequenzen im Vorstand mit einer entsprechenden Gewichtung umgesetzt werden müssen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Koch. - Jetzt hat die Vizepräsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Wahl, das Wort. Bitte sehr.

© 2001, Bundesärztekammer.