TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Wahl, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden sich noch erinnern: Auf dem Deutschen Ärztetag des Vorjahres in Köln wurde der Antrag der Bayerischen Landesärztekammer auf Stimmgewichtung bei finanziellen Beschlüssen mit Nichtbefassung bedacht. Damit war das Thema vorerst vom Tisch, aber es war nicht aus den Köpfen. Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir uns jetzt erneut damit befassen, denn es handelt sich meiner Meinung nach um ein berechtigtes Anliegen.

Überlegen Sie: Die Landesärztekammern sind nun einmal unterschiedlich groß. Daran können wir nichts ändern. Somit zahlen sie auch unterschiedlich viel Geld an die Bundesärztekammer. Herr Calles wird Ihnen noch im Weiteren genauere Zahlen geben. Der Haushalt und die Jahresrechnung werden, wie Sie wissen, im Plenum über die Stimmführer mit einer gewichteten Stimmenzahl abgegeben.

Ganz einfach gesagt: Es ist mit gesundem Menschenverstand nicht einzusehen, dass es nach wie vor bei Vorstandsentscheidungen über dieses Thema nach dem Motto "one man, one vote" oder - Entschuldigung, Frau Auerswald - "one woman, one vote" geht.

Ich bitte Sie, jetzt über dieses Thema erneut nachzudenken, und zwar unbelastet von Berlin-Beschlüssen oder Ähnlichem, was die Stimmung im letzten Jahr doch ein bisschen aufgeheizt hat. Ich bitte Sie, unemotional nachzudenken und anschließend dem Antrag der Bayerischen Landesärztekammer auf Drucksache IV-2 zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt kommt Herr Windau aus Sachsen.

© 2001, Bundesärztekammer.