TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Gadomski, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich zu dem Antrag auf Satzungsänderung hinsichtlich der Stimmengewichtung bei Abstimmungen im Vorstand äußern. Sollte der Deutsche Ärztetag diesem Antrag zustimmen, würde das eine massive Schwächung der kleinen Kammern bedeuten.

(Beifall)

Dazu besteht meines Erachtens kein Grund. Wir haben hier einige Berechnungen gehört. Bisher war es schon so, dass weitreichende finanzielle Entscheidungen auf dem Deutschen Ärztetag abgestimmt wurden, und zwar stimmengewichtet. Es besteht also kein Grund, das vorher im Vorstand zu behandeln.

Die Beträge, die hier genannt wurden, ändern ja nichts an der Tatsache, dass der Pro-Kopf-Beitrag in einer kleinen Kammer genauso hoch ist wie derjenige in einer großen Kammer.

(Beifall)

Die Bundesärztekammer und damit auch der Vorstand sind von der Definition her dazu da, Ansichten, Meinungen und Erfahrungen auszutauschen sowie die gegenseitige Abstimmung der Ziele und Tätigkeiten vorzunehmen. Dazu ist keine Stimmengewichtung notwendig. Es muss im Gegenteil gewährleistet sein, dass in diesem kleinen Gremium Vorstand der Bundesärztekammer gleichberechtigt gesprochen wird. Das Gewicht der einzelnen Kammern stellt sich von selbst dar. Es bedarf nicht einer in der Satzung festgelegten Rangordnung.

Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass ich - oder der Präsident einer anderen kleinen Kammer - nach einem Blick auf die Tagesordnung, wenn dieser Beschluss gefasst würde, gar nicht erst zu einer Sitzung nach Köln fahre, weil ich mir vorher ausrechnen kann, wie die Abstimmung ausgehen wird.

(Beifall - Zuruf: Das ist Erpressung!)

- Sie versuchen dasselbe!

Wenn Sie Seite 43 des Programmhefts aufschlagen, können Sie nachvollziehen, dass fünf Kammern ausreichen, um die Abstimmung für sich zu entscheiden.

Ich möchte kurz auf den Antrag IV-5 eingehen. Hier sehe ich die Gefahr, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesärztekammer ganz empfindlich beeinträchtigt werden könnte, wenn Sie diese Schwelle so hoch ansetzen.

Meine Damen und Herren, aus den genannten Gründen bitte ich sehr herzlich, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Mayer aus Bayern gemeldet.

© 2001, Bundesärztekammer.