TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Weisner, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns eigentlich schon viel zu lange bei dieser Frage aufgehalten, denn es handelt sich um ein Pseudoproblem. Es hat überhaupt keine realen Auswirkungen. Berechtigterweise ist die Finanzhoheit das vornehmste Recht des Plenums. Dort wird darüber entschieden. Der Vorstand stellt ja nur den Haushalt auf; er beschließt ihn nicht letztendlich.

Im Zusammenhang mit der Frage, welche Beweggründe ein Vorstandsmitglied hat, sich im Vorstand zum Haushalt zu äußern, ist zu sagen: Es geht um die Notwendigkeiten der Organisation. Ich vermag nicht einzusehen, dass ein Präsident aus Bayern oder aus Baden-Württemberg mehr Einsicht in die Notwendigkeiten einer Organisation hat. Wenn man diesem Prinzip folgte, müssten Frau Auerswald und Herr Crusius drei Stimmen im Vorstand erhalten und Bayern eine Stimme, um das einmal deutlich zu sagen.

Es hat sehr wenig mit realer Notwendigkeit und sehr viel mit Prestige zu tun. Es hat keine reale Auswirkung, aber es hat psychologische Auswirkungen. Diese sind negativ. Deshalb bitte ich darum, das entschieden zurückzuweisen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Als nächste Rednerin Frau Gitter aus Bremen.

© 2001, Bundesärztekammer.