TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-3 der Herren Feldmann und Zimmer, wonach dann, wenn der Präsident einer Landesärztekammer zum Präsidenten oder Vizepräsidenten gewählt ist, der Vizepräsident der Landesärztekammer im Vorstand stimmberechtigt sein soll. Auch dieser Antrag bedarf einer Mehrheit von 167 Stimmen. Ich frage: Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Sieben Delegierte. Ich glaube, das ist so weit von dem Quorum mit 167 Stimmen entfernt, dass man es wagen kann, die Gegenprobe zu machen. Wer ist der Meinung, dass wir das nicht einführen sollen? - Ich glaube, da brauchen wir nicht zu zählen. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist auf jeden Fall die satzungsändernde Mehrheit nicht erreicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.

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