TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Es ist gebeten worden, in diesem Zusammenhang auch über den Antrag auf Drucksache Nr. V-71 abzustimmen. Der Antrag stammt von Herrn Dr. Deeg aus Baden-Württemberg und lautet:

Mit der Neufassung des § 20 SGB V hat der Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen der primären Prävention in ihre Satzung aufzunehmen. Prävention ist aber eine politische Querschnittsaufgabe, die weit über das System der Krankenversicherung und -versorgung hinausgeht.Diese zweifellos wichtige, große Aufgabe kann jedoch nicht dadurch gelöst werden, dass ein kleiner Teilbereich der Prävention an die gesetzlichen Krankenkassen delegiert wird, insbesondere unter Berücksichtigung des vorhandenen engen Ressourcenrahmens.Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, zunächst die Ziele einer echten Präventionspolitik zu definieren und auch die dafür erforderlichen Steuermittel bereitzustellen.

Ich glaube, der Antrag ist völlig klar. Er richtet sich übrigens an den Runden Tisch, der ja eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet hat.

Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag V-71 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich habe keine Gegenstimme und keine Enthaltung gesehen. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.

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