TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Nunmehr kommen wir zum Antrag 50 von Herrn Professor Kunze und Mitantragstellern zur qualitätsgesicherten kinderärztlichen Versorgung. So sollen unter anderem bei einer stationären Behandlung von Kindern folgende Kriterien erfüllt sein: die Möglichkeit der Mitaufnahme einer Bezugsperson, die Pflege durch Kinderkrankenschwestern, die Mitbehandlung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Anästhesie durch Fachärzte mit nachgewiesenen Erfahrungen in der Kinderanästhesie. Einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin haben wir noch nicht; so heißt zwar die entsprechende Gesellschaft. Wenn wir den Ist-Zustand bei unserer Weiterbildungsordnung beachten, müssten wir schreiben: Facharzt für Kinderheilkunde. Wir benutzen den Terminus "Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin" nicht, was nicht heißt, dass dies nicht noch kommen kann. Ich schlage

vor, dass wir aus Gründen der inneren Rechtspflege eine Umbenennung vornehmen. - Herr Kunze ist einverstanden.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Ich habe es registriert. Zunächst möchte ich aber fragen, wer gegen den Antrag sprechen möchte. - Bitte, Herr Schüller, Nordrhein.

Dr. Schüller, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Aus der Sicht der Qualitätssicherheit kann ich den Antrag sehr gut verstehen. Unter Praktikabilitätsgesichtspunkten macht er die Behandlung von sehr vielen Kindern im stationären Bereich in Deutschland schlicht unmöglich. Wir haben viel zu viele Krankenhäuser, an denen keine Kinderärzte zur Verfügung stehen. Es gibt sehr viele Kinder, die nicht zwingend, weil es in erster Linie um eine fachspezifische Versorgung geht, von Kinderärzten mitbehandelt werden müssen oder von Kinderkrankenschwestern gepflegt werden müssen. Ich stelle mir ein 14-jähriges Kind vor, das zwingend von einer Kinderkrankenschwester gepflegt werden muss. Da muss ich fast lachen!

Ich möchte Sie bitten, diesen für eine berufspolitische Gruppe gestellten Antrag abzulehnen, weil dies über die Frage der Qualitätssicherung weit hinausgeht.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Herr Kunze wird für seinen Antrag sprechen. Bitte schön.

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es hat sich offensichtlich immer noch nicht herumgesprochen, dass das Kind kein kleiner Erwachsener ist. Das Kind ist eine ganz andere Bezugsperson.

(Beifall)

Ich möchte Sie herzlich bitten, dem Antrag auf Ablehnung nicht zu folgen. Es ist unerträglich, dass in vielen Abteilungen der Organfächer Säuglinge und Kleinkinder von Schwestern mitbehandelt und mitbetreut werden, die nie einen Säugling in der Hand gehabt haben. Das kann man nicht zulassen! Auch die Säuglinge, die Kleinkinder und die Schulkinder haben einen Anspruch darauf, richtig versorgt zu werden, qualitätsgesichert versorgt zu werden. Deswegen muss dieser Antrag angenommen werden. Es kann nicht

sein, dass die Kinder in Deutschland schlecht versorgt werden, nur weil wir meinen, wir könnten es uns nicht leisten.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Damit haben wir Rede und Gegenrede gehört. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-50.

(Zuruf)

- Der Antrag auf Vorstandsüberweisung ist angekommen.

(Erneuter Zuruf)

- Sie möchten dagegen sprechen? - Das geht natürlich. Bitte schön.

Dr. Gitter, Bremen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, dem Antrag auf Vorstandsüberweisung nicht zuzustimmen, sondern diesen Antrag von Herrn Kunze und anderen positiv zu bescheiden. Wir brauchen Rückendeckung für die Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung, in diesem Falle der ärztlichen Versorgung der Kinder in Deutschland. Das Kostenargument ist ja gerade ein Argument, diesen Antrag nicht an den Vorstand zu überweisen, sondern diesem Antrag zuzustimmen, damit endlich etwas passiert!

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer ist für die Überweisung dieses Antrags an den Vorstand? - Wer ist gegen Vorstandsüberweisung? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag abgelehnt.

(Zuruf)

- Möchten Sie gezählt haben?

(Erneute Zurufe)

- Dann frage ich, wer dafür ist, dass wir auszählen. - Wer meint, dass die von uns gesehenen Mehrheitsverhältnisse stimmen? - Das ist eine klare Mehrheit. Es ist bestimmt so; Sie können sich fest darauf verlassen. Es haben mehrere Personen aufgepasst. Hier habe ich keine Angst, dass uns jemand Manipulation vorwerfen kann. Das war klar.

© 2001, Bundesärztekammer.