TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zum Antrag 61, der die Berufsordnung betrifft. Dieser Antrag kommt von Frau Dr. Dominik, Frau Künanz, Herrn Dr. Mitrenga, Frau Dr. Stolz und Herrn Zimmer. Der Antragstext lautet:

Der Deutsche Ärztetag bittet den Vorstand der Bundesärztekammer zu prüfen, ob bei der nächsten Novellierung der (Muster-)Berufsordnung zu § 3 der (M)BO ein zusätzlicher Absatz einzufügen sei, in dem Arzt/Ärztin untersagt wird, in Deutschland nicht zugelassene Medikamente (z. B. Melatonin) für Therapien wie z. B. Anti-Aging-Therapie oder Wellness-Therapie einzusetzen.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Gibt es dazu eine Gegenrede? - Bitte schön, Herr Emminger.

Dr. Emminger, Bayern:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen der Antragsteller ist ehrenwert. Aber in dieser Form sollte der Antrag nicht angenommen werden, weil wir moderne, geprüfte Therapien mit Medikamenten, die in der EU oder in Deutschland noch nicht zugelassen sind, durch diesen Antrag behindern könnten.

Die Absicht der Antragsteller ist, zu verhindern, dass unsinnige Therapien bei Menschen, die gar nicht krank sind, mit Medikamenten durchgeführt werden, die wenig oder keine Wirksamkeit haben. Wenn dem so ist, sollte dies klar formuliert werden. Mit diesem Antrag sollten nicht die positiven Möglichkeiten, die wir bisher haben, behindert werden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Dazu bitte Frau Dominik.

Dr. Dominik, Nordrhein:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg ist zu sagen, dass der Vorstand um Überprüfung gebeten wird. Es geht primär um die Bewusstmachung eines Sachverhalts. Es geht um das Geschäft mit der Schönheit. Gesunde Patienten werden mit nicht zugelassenen Medikamenten behandelt. Das ist meiner Meinung nach ein berufswidriges Verhalten. Es wird die Gutgläubigkeit der Patienten - man müsste besser sagen: der Bürger - ausgenutzt. Ich glaube auch nicht, dass es juristische Probleme gibt. Man muss ganz klar unterscheiden: Bei begründeten Indikationen ist die Behandlung mit nicht zugelassenen Medikamenten juristisch erlaubt.

Hier geht es aber nur um gesunde Bürgerinnen und Bürger, die mit nicht zugelassenen Medikamenten therapiert werden. Ich bitte Sie, dem Antrag 61 zuzustimmen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr, Frau Dominik. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-61. Zuvor möchte ich noch sagen, dass der Unterschied zwischen Vorstandsüberweisung und einem Antrag, der an den Vorstand gerichtet ist, ein gradueller ist: Wenn jemand den Vorstand um etwas bittet und Sie es an den Vorstand überweisen, kann der Vorstand selber darüber entscheiden, wie intensiv die Bitte ist. Wenn Sie das aber beschließen, muss er diese Bitte noch ernster nehmen. Insofern ist die Vorstandsüberweisung durchaus eine Alternative zur direkten Abstimmung, auch in diesem Fall.

Jetzt erst noch Herr Adam zur Geschäftsordnung. Bitte schön.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Adam, Bayern:

Ich möchte die Gegenrede zur Vorstandsüberweisung halten. Wir haben in Deutschland immer noch Therapiefreiheit. Die dürfen wir uns nicht beschneiden lassen!

(Beifall)

Die Therapiefreiheit ist unser höchstes Gut im europäischen Rahmen. Man kann nicht von einer Nichtzulassung auf die Nichtanwendung schließen. Melatonin befindet sich in der klinischen Prüfung.

Ich beantrage Ablehnung der Vorstandsüberweisung und sodann die ganz klare Ablehnung des Antrags.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Wir stimmen jetzt darüber ab, ob der Antrag dem Vorstand überwiesen werden soll. Wer möchte den Antrag V-61 an den Vorstand überweisen? - Wer möchte das nicht? - Das ist die Mehrheit. Wir kommen also zur Abstimmung. Wer möchte dem Antrag 61 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

© 2001, Bundesärztekammer.