TOP VIII: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2001/2002
(01.07.2001 - 30.06.2002)

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Calles, ich kann Ihre Bedenken voll teilen. Ich darf Ihnen sagen, dass wir als Landesärztekammer Hessen einen ähnlichen Vorschlag in die Diskussion eingebracht hatten. Wir haben die Finanzierungsvorschläge, die Absicherungsmöglichkeiten sehr intensiv in der Planungsgruppe für Berlin, in der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung", in der Finanzkommission diskutiert. Wir haben sie uns von Juristen erläutern lassen. Wir haben sie uns aus steuerrechtlichen Aspekten erläutern lassen.

Ich muss Ihnen klar sagen: Wir kamen anschließend zu dem Schluss, dass durch die Änderung der Satzung, die Sie heute beschlossen haben, nämlich in § 10, für den Fall einer Auflösung der Bundesärztekammer der Miteigentumsanteil aller Landesärztekammern an der Gesamthandsgemeinschaft Bundesärztekammer gewährleistet ist. Eine andere Aufschnürung dieses Pakets Gesamthandsgemeinschaft ist überhaupt nicht möglich. Beispiel: Wenn eine Landesärztekammer auf die Idee kommen sollte, was ja völlig absurd ist, aus der Bundesärztekammer auszutreten, könnte sie nach dem Vereinsrecht keinen Pfennig ihres Vermögens ausgezahlt bekommen. Sie könnte nichts mitnehmen. Die Aufschnürung des Pakets Gesamthandsgemeinschaft geht nur, wenn die Bundesärztekammer aufgelöst wird. Sie haben heute die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sodann das Geld im Verhältnis der dann aktuell bestehenden Mitgliederzahlen an die Landesärztekammern zurückfließt.

Wir haben auch gefragt: Warum machen wir es nicht so, dass wir die Anteile festschreiben, die jetzt einbezahlt werden? Es könnten sich ja, wenn das in 40, 50 oder 100 Jahren einmal der Fall ist, inzwischen erhebliche Verschiebungen ergeben haben, dass beispielsweise in den nächsten 20 Jahren 10 Millionen Menschen nach Mecklenburg-Vorpommern ziehen und diese Kammer dann viel mehr zur Finanzierung der Bundesärztekammer beiträgt. Dann soll sie später auch mehr aus dem verfügbaren Restvermögen im Falle der Auflösung bekommen. Ich glaube also, Ihrem Anliegen ist bereits Rechnung getragen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir könnten jetzt in die Abstimmung eintreten. Aber es gibt die Möglichkeit, die Sitzung zu unterbrechen, wenn Kammern den Wunsch haben, sich noch zu besprechen. Wird dieser Wunsch vorgetragen?

(Zuruf)

- Jawohl, die Bayern möchten gern unterbrechen. Reichen zehn Minuten?

(Erneuter Zuruf)

- Gut, zehn Minuten. Dann schaffen wir es mit einer kleinen Überziehung, die Finanztagesordnungspunkte heute abzuhandeln.

(Unterbrechung)

© 2001, Bundesärztekammer.