Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 1

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-1) fasst der 104. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag stellt fest:

Die Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen in Deutschland stimmen nicht mehr!

Drei Jahrzehnte von "Reformen" im Gesundheitswesen haben die Patientenversorgung in eine äußerst bedrohliche Situation gebracht. Wirtschaftlicher Druck, wachsende Defensivmedizin, Bevormundung durch staatliche Vorgaben engen die Entscheidungsmöglichkeiten der Ärztinnen und Ärzte zunehmend ein. Patienten und Ärzte haben kaum mehr die Möglichkeit zur freien therapeutischen Entscheidung, obwohl diese die Basis für eine notwendige, vertrauensvolle und ethisch vertretbare Behandlung ist. Nicht mehr die gesundheitlichen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bestimmen die ärztliche Arbeit, sondern fiskalische Vorgaben und eine überbordende Dokumentationspflicht.

Die Versuche aus gesetzlichen Krankenkassen wirtschaftlich konkurrierende Unternehmen zu machen, führen in die Irre. Zunehmend werden die Leistungserbringer unter massiven ökonomischen Druck gesetzt. Ziele des Wettbewerbs wie Gewinnmaximierung und Kostenreduzierung teilen die Patienten in "gute" und "schlechte" Risiken auf. Damit wird aber der Grundgedanke der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, ins Gegenteil verkehrt.

· Die Arbeitsbedingungen für Pflegeberufe, andere Fachberufe im Gesundheitswesen und für uns Ärzte sind mittlerweile inakzeptabel geworden.

· Sowohl in der freien Praxis als auch im Krankenhaus wächst die Unzufriedenheit über diese Arbeitsbedingungen.

· Ärzte geben zunehmend vorzeitig ihre Praxen auf, junge Ärzte wandern vermehrt ins Ausland ab.

Patienten- statt Budgetorientierung!

Zu knapp bemessene und nicht am medizinischen Bedarf ausgerichtete sektorale Budgets verhindern eine patientengerechte Versorgung. Daraus folgt:

· Durch chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser bei Betriebsmitteln und Investitionen sind die Strukturen für eine gute Patientenbehandlung oft nicht mehr gegeben.

· Im Krankenhaus leisten Ärztinnen und Ärzte permanent unbezahlte Mehrarbeit.

· Mit aufgezwungenen Verträgen werden besonders Assistenzärzte faktisch geknebelt.

· Der ärztliche Nachwuchs wird unwürdig behandelt. Die ärztliche Ausbildung ist nicht genügend patientenorientiert.

· Ein überholtes Honorarsystem fördert die Menge, nicht die Qualität der Leistung.

· Budgets zwingen niedergelassene Ärzte in vielen Fällen auf innovative und bessere Arzneimittel für ihre Patienten zu verzichten.

Die nun exekutierte Gesundheitsreform 2000 wird diese negativen Auswirkungen dramatisch verstärken:

· Das Festhalten an der Budgetierung bestraft Ärzte, die sich um schwerkranke und damit "teure" Patienten besonders kümmern.

· Diagnosebezogene Fallpauschalen zur Krankenhausfinanzierung (DRG) bergen die Gefahr einer Profitorientierung der Krankenhäuser; deren soziale Schutzfunktion wird dann rasch verloren gehen.

· Kleine Krankenhäuser, besonders in ländlichen Regionen, werden ohne zusätzliche Hilfe keine Chance zum Überleben haben. Dadurch wird die wohnortnahe Versorgung der Menschen gefährdet.

· Stellen werden gestrichen, Arbeitsplätze gehen verloren.

Darüber hinaus hat die öffentliche Hand die Finanzierung von Forschung und Fortbildung ihrer Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Instituten sträflich vernachlässigt. Das Einwerben von Drittmitteln ist eine unabdingbare Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten in Deutschland geworden.

Die Politik der letzten Jahrzehnte hat nicht nur das Gesundheitswesen an den Rand des Ruins getrieben, sie hat auch die Vertrauensbasis zwischen Patienten und Ärzten schwer beschädigt. Es ist an der Zeit, diese Entwicklung zu stoppen.

Es ist Zeit für einen Neuanfang!

Das Gesundheitswesen braucht eine stetige Entwicklung mit Reformen, die einer angemessenen Patientenversorgung und einer modernen Medizin entsprechen. Nur so kann eine hochwertige und sozial gerechte Gesundheitsversorgung geleistet werden.

Das Gesundheitswesen muss für die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft fit gemacht werden. Die Veränderungen in unserer Gesellschaft, besonders

· die veränderte Demographie - unsere Gesellschaft wird stetig älter,

· eine stark gestiegene Leistungsfähigkeit der Medizin - sie hat ihren Preis,

· die Verschiebung der Einkommensstruktur - der Anteil des Lohneinkommens am Gesamteinkommen unserer Gesellschaft sinkt und damit folgen die Beiträge zur Sozialversicherung nicht mehr der Leistungsfähigkeit der Versicherten,

· ein gesteigertes Anspruchsdenken - jeder will mehr Schutz und Zugang zur ärztlichen Behandlung ohne Wartezeiten,

machen es notwendig, dass sowohl über die Ausgaben als auch die Einnahmen unserer Gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam nachgedacht wird und Veränderungen herbeigeführt werden. So sollten versicherungsfremde Leistungen entweder über Steuern finanziert werden, wenn sie allgemeinen gesellschaftlichen Zielen dienen oder wenn sie lediglich persönlichen Präferenzen entsprechen.

Maßstab für die Vergütung ärztlicher Leistungen muss die Qualität sein:

· Ärzte brauchen die Zeit und die Freiheit, sich adäquat um ihre Patienten kümmern zu können

· Im ambulanten Bereich wird es darauf ankommen, guten Leistungen einen fairen Preis zuzuordnen. Die Fähigkeit und Bereitschaft, qualitativ hochwertige Leistungen für die Patienten zu erbringen, muss erhalten werden.

· Im Krankenhausbereich muss ärztliche Leistung angemessen bezahlt und zugleich muss die Arbeitszeit der Ärzte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf ein gegenüber den Patienten verantwortbares Maß reduziert werden.

Die unsolidarische Entwicklung der Beiträge muss korrigiert werden. Daraus folgt:

· Die ausschließliche Anbindung der Krankenversicherungsbeiträge an die Lohneinkommen ist nicht mehr gerecht. Die Einbeziehung anderer Einkommensarten ist dringend geboten.

· Die starre Ausrichtung der Ausgaben an den Einnahmen berücksichtigen weder den medizinischen Fortschritt noch den Bedarf der Versicherten. Wie weit der Versicherungsschutz gehen soll, muss vom Gesetzgeber neu definiert werden. Die Versicherten sollten mitbestimmen, wie weit die Versicherungsleistungen das medizinisch Notwendige übersteigen können.

Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung müssen neu austariert werden!

Grundsätzlich erscheint eine Diskussion über den Leistungskatalog und Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung dringend notwendig. Schließlich muss der Gesetzgeber entscheiden. Denn es ist wenig produktiv, solche Fragen der Solidargemeinschaft allein durch die Rechtsprechung entscheiden zu lassen. Das Maß an gemeinsamer Verantwortung muss gemeinsam bestimmt werden. Dabei muss das Prinzip der Solidarität beachtet werden.

Solidarität bedeutet: Einen Beitrag nach Leistungsfähigkeit zu geben und die Gemeinschaft nur nach Bedarf zu belasten.

Wir haben die Hoffnung, dass der nunmehr einberufene "Runde Tisch" zu einem Neubeginn führen wird. Die Ärzte sind zur Zusammenarbeit bereit!

© 2001, Bundesärztekammer.