Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 6

Auf Antrag von Dr. Joas (Drucksache I-6) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Freiberuflichkeit der Ärzte muss vehement gegen die permanenten Übergriffe der staatlichen Sozialpolitik verteidigt werden.

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 14.03.2001 in Kassel über eine Klage der KV Nordrhein. Demnach können Vertragsärzte verpflichtet werden, indizierte EBM-Leistungen zu erbringen, auch wenn diese Kassenleistungen betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend erbracht werden können.

Darüber hinaus müssten Vertragsärzte alle Kernleistungen ihres Fachgebietes allen Patienten anbieten, auch wenn diese Leistungen zu Teilen betriebswirtschaftlich nicht kostendeckend sind.

Im Zielkonflikt von Berufsrecht und Sozialrecht betont der Deutsche Ärztetag nochmals die Vorrangigkeit des ärztlichen Berufsrechts.

Die Landesärztekammern zeichnen verantwortlich für die hohe Qualität der Ärzte. Im Gegenzug muss für diese hohe Qualifikation auch eine gebührende Honorierung gefordert werden.

© 2001, Bundesärztekammer.