Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 2

Auf Antrag von Frau Schlang (Drucksache II-2) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert die Tarifparteien auf, darauf hinzuwirken, dass Bereitschaftsdienste, die im Rahmen der Tätigkeit als ÄiP/AiP abgeleistet werden, nach BAT II a vergütet werden, bis das ÄiP/AiP endgültig abgeschafft wird.

Begründung:

Die Vergütung von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum ist nicht nur untertariflich, sondern so gering, dass Ärztinnen und Ärzte im Praktikum in der Regel finanzielle Schwierigkeiten haben, insbesondere dann, wenn sie eine Familie zu versorgen haben und/oder Fort- und Weiterbildungskosten selbst tragen müssen.

Die untertarifliche Vergütung des Bereitschaftsdienstes ist für Krankenhausträger lukrativ, was zu einer hohen Dienstbelastung der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum führt. Bis zur sinnvollen Abschaffung der ÄiP/des AIP, die sich noch einige Zeit hinziehen kann, ist es dringend erforderlich, eine Art Soforthilfe für aktuell betroffene Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.

© 2001, Bundesärztekammer.