Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 7

Auf Antrag von Dr. Wönne (Drucksache II-7) fasst der 104. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Die Krankenhausverwaltungen werden aufgefordert, die zur gesetzeskonformen Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) für das ärztliche Personal erforderlichen finanziellen Mittel den Kostenträgern (Krankenkassen) detailliert in Rechnung zu stellen.

Begründung:

Seit Jahren weigern sich die Krankenkassen unter Hinweis auf die Vorgaben des Gesetzgebers (Budget) die Stellenpläne für den ärztlichen Dienst zu verbessern. Dies führt dazu, dass die Krankenhäuser häufig die für den ärztlichen Dienst eigentlich erforderlichen Finanzmittel nicht mehr beantragen. Den Krankenkassen sollte aber kein Vorwand gegeben werden, von den Gesetzverstößen im Krankenhaus keine Kenntnis gehabt zu haben.

© 2001, Bundesärztekammer.