BESCHLUSSANTRAG II - 16
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II - 16a
Auf Antrag von Dr. Nowak (Drucksache II-16) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Schultze und PD Dr. Benninger (Drucksache II-16a) beschließt der 104. Deutsche Ärztetag:
Alle Ärztekammern der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, im Rahmen der Anerkennung von Weiterbildungszeiten darauf zu achten, dass - entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung - nur ärztliche Tätigkeiten anzurechnen sind, die in hauptberuflicher Stellung und mit angemessener Vergütung abgeleistet worden sind. Diese sind durch Vorlage der Arbeitsverträge nachzuweisen.
Begründung:
Die gegenseitige Anerkennung der Facharzt-Diplome nach der Richtlinie 93/16/EWG setzt im Anhang I voraus, dass sowohl die "Ärztliche Weiterbildung auf Vollzeitbasis" als auch die "Ärztliche Weiterbildung auf Teilzeitbasis" angemessen vergütet werden.
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