Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 19

Auf Antrag von Dr. Everz (Drucksache II-19) fasst der 104. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag als höchstes Gremium der verfassten deutschen Ärzteschaft fordert alle Krankenhausträger und Klinikverwaltungen im Lande auf, das Arbeitszeitgesetz endlich einzuhalten und sich auf die Auswirkungen des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vorzubereiten.

Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Bereitschaftsdienste von Klinikärztinnen und -ärzten als Arbeitszeiten gelten. Die Richter haben mit ihrem Urteilsspruch wichtige Signale gesetzt, welche vom Arbeitsgericht Gotha jetzt in ihrer Anwendbarkeit auch auf Deutschland bestätigt wurden. Politiker, Krankenkassen und auch die Krankenhäuser müssen sich der drängenden Überstundenproblematik ihrer angestellten Ärztinnen und Ärzte stellen.

Bislang wird gegen das Arbeitszeitgesetz noch viel zu oft verstoßen; Marathondienste von rund 30 Stunden sind in den Kliniken keine Seltenheit. Doch übermüdete Ärztinnen und Ärzte darf es zu ihrem eigenen Gesundheitsschutz und besonders auch zum Wohl der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten nicht mehr geben.

Der Appell der Ärzteschaft richtet sich auch an die konfessionellen Häuser im Land.

Die Krankenhäuser müssen damit rechnen, dass Verstöße gegen die Umsetzung des EuGH-Urteils straf- und zivilrechtliche Folgen sowohl für die Krankenhaus-MitarbeiterInnen als auch die Klinikträger haben werden. Sollten Behandlungsfehler auf Grund von Übermüdung nachweisbar sein, so wird dies nicht nur als persönlich-ärztliches Verschulden gewertet werden, sondern auch die Träger wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften treffen.

© 2001, Bundesärztekammer.