Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 20

Auf Antrag von Herrn O. Schröder (Drucksache II-20) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

1. Der Deutsche Ärztetag fordert die Abschaffung des AiP

Da in der klinischen Praxis hinsichtlich Arbeitsleistung und Verantwortung kein Unterschied zwischen Assistenzärzten und Ärzten im Praktikum besteht, ist eine Minderbezahlung mit einem Drittel des Assistenzarztgehaltes ungerechtfertigt.

Der Deutsche Ärztetag fordert daher die Abschaffung des AiP und den Berufseinstieg mit mehrjährigen Assistenzarztverträgen.

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, bei der Bundesregierung einen Antrag auf Gesetzesänderung zur Abschaffung des AiPs zu stellen.

Die Bundesärztekammer soll über die Entwicklung auf dem nächsten Ärztetag Bericht erstatten.

2. Der Deutsche Ärztetag fordert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Umsetzung des EuGH-Urteils.

Laut Arbeitszeitgesetz (Fassung vom 9.6.1998) ist eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden erlaubt, wenn "innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich und 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden".

Wöchentliche Arbeitszeiten von oftmals 70 - 100 Stunden sind widerrechtlich und sowohl für Patienten als auch für Ärzte gesundheitsgefährdend.

Die zuständigen gesetzlichen Behörden werden aufgefordert, die Arbeitgeber verstärkt und regelmäßig zu kontrollieren. Die Landesärztekammern bieten eine enge Kooperation zur Einhaltung des Arbeitsschutzes an.

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz muss eine Sanktionierung entsprechend des geltenden Gesetzes (Geldbußen etc.) und darüber hinaus durch Entzug der Weiterbildungsbefugnis erfolgen.

© 2001, Bundesärztekammer.