Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 16

Der Antrag von Herrn Töpler (Drucksache III-16) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ 8 Absatz 2 (neu)

Kommt es bei der Überprüfung der Weiterbildungsinhalte zu Konflikten zwischen Weiterbilder und Weiterzubildenden, ist die Ärztekammer als Schlichter anzurufen. Daraus dürfen keine Nachteile für den Weiterzubildenden erwachsen.

Begründung:

In der täglichen Praxis ist es den Assistenten zu wenig bewusst, dass die Ärztekammer im Sinne der Weiterbildung und Weiterbildungsqualität auch hinter den Weiterzubildenden steht.

Dieser Absatz soll Mut machen, für seine Weiterbildung Flagge zu zeigen.

© 2001, Bundesärztekammer.