BESCHLUSSANTRAG III - 38
Der Antrag von Dr. Rothe und Frau Dr. Gitter (Drucksache III-38) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
In § 10 Abs. 2 Satz 1 soll gestrichen werden:
"oder ärztliche Tätigkeit unter Anleitung"
Begründung:
Die jeweilige Landesärztekammer muss nach wie vor die Möglichkeit haben, sowohl die Qualität der Weiterbildung insgesamt als auch die persönliche Eignung des jeweiligen Weiterbildungsberechtigten zu überprüfen.
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