Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 2

Der Antrag von Dr. Emminger (Drucksache III-2) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 104. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, zum nächsten Deutschen Ärztetag den Entwurf einer Präambel für die (Muster-) Weiterbildungsordnung vorzulegen.

In einer Präambel zur WBO, deren Übernahme ggf. den Landesärztekammern einheitlich empfohlen werden würde, soll u. a. dargestellt werden, dass

· die WBO zuvorderst eine Bildungsordnung für alle Ärzte auf der Grundlage des Berufsrechts darstellt, die immer wieder neu, entsprechend dem medizinischen und wissenschaftlichen Fortschritt den sich ändernden Anforderungen gerecht werden muss,

· Konflikte zwischen Berufsrecht und Sozialrecht nicht in jedem Fall mit Hilfe einer Bildungsordnung lösbar sind und die Weiterbildungsordnung hierfür nicht instrumentalisiert werden darf,

· die Bildung zum Arzt für Weiterbilder und Weiterzubildenden weit mehr umfasst als die Abarbeitung von Paragraphen und Spiegelstrichen einer Weiterbildungsordnung (z.B. Soziale Kompetenz, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit)

· die Weiterbilder über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Kenntnissen hinaus eine besondere Fürsorgepflicht für die Weiterzubildenden haben (z.B. Betreuung, Supervision, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen) und auch übernehmen sollen,

· angesichts der Diskussion über den Wert menschlichen Lebens und über Fragen zu Beginn und Ende menschlichen Lebens die Vermittlung ethischer Grundsätze und das Aufzeigen von Grenzen ärztlichen Handelns auch während der Weiterbildung an Bedeutung gewinnen muss.

Bedarfsweise soll der Vorstand der Bundesärztekammer eine Arbeitsgruppe einsetzen für die Erstellung eines Entwurfes.

© 2001, Bundesärztekammer.