Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 22

Der Antrag von Dipl.-med. Menzel, Frau Dr. Mehlhorn und Frau Beck (Drucksache III-22) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, dass bei der Ausformulierung des zweiten Teils der Weiterbildungsordnung in den Inhalten eingehende Kenntnisse über die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung und über die Aufstellung von Patientenverfügungen in allen relevanten Fachgebieten festgeschrieben werden.

Begründung:

Seit in den Niederlanden aktive Sterbehilfe gesetzlich geregelt ist, wird bei Umfragen in Deutschland angeblich vermehrt der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe geäußert. Die deutsche Ärzteschaft betont in den 1998 verabschiedeten Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung, dass sie für die Tötung von Patienten nicht zur Verfügung steht. Viele Ärzte kennen jedoch weder die Grundsätze noch die Handreichungen zur Aufstellung von Patientenverfügungen (Ergebnis von repräsentativen Umfragen in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen). Dem Ruf nach aktiver Sterbehilfe kann man durch Thematisierung des Sterbevorgangs und Aufklärung begegnen. Patientenverfügungen und deren Besprechung im sozialen Umfeld sind dafür sehr hilfreich. Ärzte sollten in der Lage sein, ihren Patienten bei der Aufstellung von Patientenverfügungen kompetent zu helfen, um dadurch präventiv dem oft nebulösen Wunsch nach aktiver Sterbehilfe entgegen treten zu können. Dafür müssen Ärzte gründlich aus- und weitergebildet werden. Daher ist die explizite Aufnahme dieser Anforderungen in die Weiterbildungsordnung unabdingbar.

© 2001, Bundesärztekammer.