Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 34

Der Antrag von Dr. Holfelder und Prof.Dr. Lob (Drucksache III-34) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag nimmt die aus der Anlage ersichtlichen Vorschläge der chirurgischen Fächer zur Neuordnung des Gebietes Chirurgie (siehe Anlage) zur Kenntnis. Der Dt. Ärztetag beauftragt die Ständige Konferenz "Ärztliche Weiterbildung", diesen Vorschlag zur Grundlage ihrer weiteren Beratungen zu machen und in Zusammenarbeit mit den betroffenen wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbänden in die (Muster-) Weiterbildungsordnung zu berücksichtigen.

Begründung:

Bereits auf dem 103. Deutschen Ärztetag wurden die Anträge IV-38 (Holfelder, Lob und Thierse) zur Neuordnung der Gebiete im Rahmen der chirurgischen Fächer beschlossen, bzw. IV-12 (Thierse und Lob) zur Neuordnung der Orthopädie/ Unfallchirurgie und IV-13 (Lob und Thierse) zur Neuordnung der Weiterbildung der Chirurgie an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen. Die chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbände haben daraufhin das gemeinsam getragene Konzept entwickelt und den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer unterbreitet. Dort wurde es inzwischen auch schon erstmals beraten. Erste dort vorgebrachte Änderungswünsche wurden bereits in der Vorlage berücksichtigt.

Bis die Details der (Muster-)Weiterbildungsordnung dem nächsten oder übernächsten Deutschen Ärztetag vorgelegt werden können, möge der Dt. Ärztetag dennoch schon in diesem Jahr seine grundsätzliche Zustimmung zu dieser Änderung signalisieren, damit die bereits im Vorjahr beschlossene Richtung weiter verfolgt werden kann.

Insbesondere im Hinblick auf die zunehmenden Bestrebungen zu einer Neuordnung der Krankenhauslandschaft, vor allem im Hinblick auf die angestrebte Vereinigung der Unfallchirurgie mit der Orthopädie, sollten die Weichen vorsorglich jetzt schon in die gewünschten Richtungen gestellt werden, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Selbstverständlich bedarf der Vorschlag noch einer Angleichung an die Vorschriften für andere Gebiete und darüber hinaus noch weiterer Ergänzungen.

Anlage zu Drucksache III-34

Gebiet Chirurgie

Die Delegierten bitten den 104. Deutschen Ärztetag den Vorschlag der

Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie

Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz und Gefäßchirurgie

Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie

Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen

Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie

Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie

Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie

Deutschen Gesellschaft für Visceralchirurgie

und des

Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen

Berufsverbandes der Ärzte für Orthopädie

zur Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung mit zu tragen und als Grundlage für die inhaltliche Gestaltung der Weiterbildung folgende Strukturen im Gebiet Chirurgie zu beschließen:

Das Gebiet Chirurgie besteht aus 8 Facharztkompetenzen:

· Facharzt für Allgemeine Chirurgie

· Facharzt für Gefäßchirurgie

· Facharzt für Herzchirurgie

· Facharzt für Kinderchirurgie

· Facharzt für Plastische Chirurgie

· Facharzt für Thoraxchirurgie

· Facharzt für Unfallchirurgie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie

· Facharzt für Viszeralchirurgie

Die Weiterbildung zu einer der 8 Facharztkompetenzen innerhalb des Gebietes Chirurgie dauert 6 Jahre, davon mindestens 2 Jahre in der Basischirurgie (Common Trunk), untergliedert in:

· ½ Jahr Ambulanz und Notfallmedizin

· ½ Jahr Stationsdienst

· ½ Jahr Intensivmedizin

· ½ Jahr zur freien Wahl innerhalb der Fächer des Gebietes Chirurgie (einschl. Tätigkeit in einer niedergelassenen Praxis)

sowie mindestens 4 Jahre Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte, davon

· 3 Jahre Stationsdienst

· 1 Jahr zur freien Wahl der Weiterbildung in einem Fach des Gebietes Chirurgie

Basischirurgie (Common Trunk)

Inhalt und Ziel der Basisweiterbildung (Common Trunk) der Chirurgischen Fächer sind:

Vermittlung, Erwerb und Nachweis von Basiskenntnissen und Fertigkeiten in:

· der Pathophysiologie und pathologischen Anatomie

· der Anamneseerhebung, der klinischen Untersuchung und anderer Untersuchungstechniken, der Befunddokumentation und der Begutachtung

· der Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen

· der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumentation

· den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behandlung

· operativen Eingriffen bzw. Operationsschritten

· der Wundversorgung, der Wundbehandlung und der Verbandlehre

· der Erkennung und Behandlung von allgemeinen und speziellen Infektionen

· den Hygienemaßnahmen

· der Notfall- und Rettungsmedizin

· der Intensivmedizin

· der Lokal- und Regionalanästhesieverfahren

· der Schmerztherapie

· der enteralen und parenteralen Ernährung

· den instrumentellen bildgebenden und funktionellen Untersuchungsverfahren

· dem Strahlenschutz

· der Labordiagnostik

· der psychosomatischen Grundversorgung

· der Pharmakologie, der gebräuchlichen Pharmaka und Kontrastmittel

· der Sozialgesetzgebung, des Medizinrechtes und der Medizinethik

· der interdisziplinären Zusammenarbeit

· der Qualitätssicherung

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