Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer

in den §§ 4, 5, 8 und 10

BESCHLUSSANTRAG IV - 1

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache IV-1) beschließt der 104. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer schlägt vor, die Satzung der Bundesärztekammer in der vom 98. Deutschen Ärztetag 1995 und 103. Deutschen Ärztetag 2000 beschlossenen Fassung wie folgt zu ändern:

I. Satzungsänderung

1. In § 4 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

"Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Gesamtzahl der durch die Stimmführer abgegebenen Stimmen."

Begründung:

Die Ergänzung dient der Klarstellung einer bisher schon so praktizierten Verfahrensweise. Es waren Zweifel aufgekommen, ob wegen der Verknüpfung mit § 8 Abs. 2 gegebenenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sein könnte.

2. In § 8 Abs. 2 werden die Worte "über die Umlegung der Kosten" durch die Worte "über das Verfahren der Umlegung der Kosten" ersetzt.

Begründung:

Die Änderung dient der Klarstellung.

3. In § 10 Abs. 2 erhalten Satz 1 und 2 folgende Fassung:

"Das Vermögen fällt, soweit es nach Abwicklung nach Satz 3 zur Verfügung steht, an die Ärztekammern; die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Anteile der Beitragszahlung der Ärztekammern an die Bundesärztekammer im Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor dem Auflösungsbeschluss. Der Deutsche Ärztetag bestellt zur Durchführung der Auflösung einen Treuhänder."

Begründung:

Präzisierung der bisherigen Vermögensverwendungsoptionen.

II. Die Satzungsänderung tritt am 8. Tag nach ihrer Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt (Datum der Ausgabe) in Kraft.

© 2001, Bundesärztekammer.