Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Allgemeinmedizin

BESCHLUSSANTRAG V - 72

Der Antrag von Dr. Stöckle, Dr. Zürner und Dr. von Römer (Drucksache V-72) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, auf einem der nächsten beiden Deutschen Ärztetage auf der Basis einer wissenschaftlich begründeten Versorgungs-Bedarfs-Erhebung zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und die weitere Unterstützung der Förderung der Allgemeinmedizin von den Ergebnissen der Erhebung abhängig zu machen:

1. Die Hausarzt-/Facharzt-Philosophie basiert auf Überlegungen zur Versorgungsgliederung aus den 70er Jahren und muss vor dem Hintergrund der medizinischen und bevölkerungssoziologischen Entwicklung zu dieser Zeit gesehen werden.

Machen die medizinische Entwicklung und die Konsequenzen aus Spezialisierung und Wissenszuwachs der Medizin sowie die gleichermaßen rasante Entwicklung von Mündigkeit und Selbstbestimmung des Bürgers eine Neuorientierung in der Hausarzt-/Facharztfrage sowie in der Frage, wer ärztliche Grundversorgungsaufgaben wahrnimmt, notwendig?

2. Welche Art der Inanspruchnahme von Ärzten wählt die Bevölkerung heute, wie sieht die Fallzahlentwicklung der unterschiedlichen Arztgruppen heute aus und welche Schlüsse auf die Akzeptanz eines Versorgungsmodelles durch den Bürger sind hieraus zu ziehen?

3. Ist das Scheitern der Haus-/Facharztphilosophie bis hin zu andauernden Versorgungsengpässen in anderen der BRD vergleichbaren europäischen Ländern nicht Anlass, die Übernahme dieses Systems für Deutschland neu zu reflektieren?

4. Ist nicht die inzwischen offenkundige Unmöglichkeit, ökonomische Vorteile der Hausarzt-/ Facharzt-Gliederung festzustellen, Anlass, über moderne und ökonomisch sinnvolle Alternativen zur Haus-/Facharztphilosophie nachzudenken?

5. Macht nicht die Problematik der Umsetzung der Förderung der Allgemeinmedizin, die auf folgenden Faktoren beruht, neue Überlegungen notwendig?

Das Gebiet Allgemeinmedizin wird vom ärztlichen Nachwuchs zusehends zögerlicher angenommen, da es im Vergleich zu anderen Weiterbildungen als weniger zukunftsträchtiges und attraktives ärztliches Arbeitsfeld angesehen wird, Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin sind vorhanden, können aber aus dem vorstehenden Grund nicht besetzt werden.

6. Ist es noch zu verantworten, in ein möglicherweise überholtes Modell der Haus-/ Facharztphilosophie Gelder für die vertragsärztliche Versorgung zu investieren oder ist dies in einem mangelleidenden System in letzter Konsequenz nicht mehr zu rechtfertigen?

7. Ist nicht zu befürchten, dass bei weiterer Extension der Förderung der Allgemeinmedizin auch andere Fachgebiete, deren Nachwuchssituation unbefriedigend ist und die aufgrund dessen flächendeckende Versorgungsprobleme haben, Anspruch auf Weiterbildungsförderung stellen könnten, so wie es beispielsweise schon für die Pädiatrie diskutiert wird?

8. Kann die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung prinzipiell der richtige Weg sein, oder bedeutet dies nicht die Abkehr von den Grundsätzen, dass die Weiterbildung ausschließlich ein Nebenprodukt ärztlicher, bezahlter, Tätigkeit ist und sich im nur durch Selbstverwaltungsregeln bestimmten Verhältnis zwischen Weiterbilder und in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzten bewegt?

© 2001, Bundesärztekammer.