Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 83

Der Antrag von Dr. Stagge (Drucksache V-83) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Ärztetag fordert Gesetz- und Verordnungsgeber auf, in der GOÄ für einen Ausgleich der Inflation zu sorgen.

Hierzu soll im § 5 Absatz 1 der GOÄ der Punktwert von 11,4 Pfennigen auf 12,3 Pfennige angehoben werden.

Begründung:

Der Ärztetag vermisst sein längerem die Aktualisierung der GOÄ. Seit Einführung der GOÄ 1996 ist kein Inflationsausgleich erfolgt.

Die Inflationsrate beträgt seither etwas über 8 %.

8 % Inflation müssten zu einem Punktwert von 12,312 Pfennigen führen. Dies kann von uns Ärzten nicht weiter ausgeglichen werden. Unsere Kosten sind mindestens mit der Inflationsrate gestiegen.

© 2001, Bundesärztekammer.