Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 21

Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache V-21) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die Angleichung der GOÄ-Ost von 86 % auf 100 % des Vergütungsniveaus der alten Bundesländer anzuheben. Es bleibt unverständlich, warum im vorliegenden Referentenentwurf einer 6. Verordnung "zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte" Bezugsgrößen aus der Sozialversicherung herangezogen werden, die in keiner Weise mit qualitätsgesicherten ärztlichen Leistungen in Zusammenhang stehen. Es kann auch nicht die Tatsache übersehen werden, dass die private Krankenversicherung in den Versicherungsverträgen keine entsprechenden Prämienabschläge in den neuen Bundesländern zulässt, die dem gegenwärtigen GOÄ-Vergütungsniveau entsprechen. Insofern ist es durchaus gerechtfertigt, den völligen Gleichstand zwischen den alten und neuen Bundesländern hinsichtlich des Gebührenniveaus herzustellen.

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