ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 73
Auf Antrag von Dr. Hansen und Dr. Baumgärtner (Drucksache V-73) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert den Deutschen Bundestag auf, im Gesetzesentwurf zum Wohnortprinzip nicht die mitgliedergewichtete Mittelung der West-Ost-Kopfpauschalen zuzulassen, sondern die Anhebung der Kopfpauschalen Ost auf das Westniveau gesetzlich zu verankern.
Begründung:
Es geht nicht an, dass die Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung in den neuen Bundesländern zum wiederholten Male durch einen Honorartransfer von West nach Ost geleistet wird.
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