Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 23

Auf Antrag von R. Henke und Dr. Mitrenga (Drucksache V-23) fasst der 104. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert das Bundesfinanzministerium zu einer eindeutigen und mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den Kostenträgern abgestimmten Klarstellung auf, für welche Gutachten von Ärztinnen und Ärzten Umsatzsteuer zu erheben ist. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger hat seinen Mitgliedern empfohlen, geltend gemachte Beträge für eine Umsatzsteuer auf Rechnungen für ärztliche Gutachten nicht anzuerkennen. Es kann aber nicht richtig sein, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung einerseits und der Kostenträger andererseits in zahllosen Einzelfällen auf dem Rücken der Ärzte ausgetragen werden.

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