Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Patientenrechte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 31

Auf Antrag von Dr. Ungemach (Drucksache V-31) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag beobachtet Bestrebungen, ein spezielles Patientenrechtsgesetz zu verfassen und stellt fest: Bei tatsächlichen und angeblichen ärztlichen Fehlern reicht das vorhandene rechtliche Instrumentarium aus, um die Interessen der Patienten zu schützen. Wo dies notwendig war, hat die Rechtsprechung durch die Umkehr der Beweislast die Position der Patienten gestärkt. Hinzu kommt, dass durch die Einrichtung von Schlichtungs- und Gutachterstellen bei den Ärztekammern Konflikte zwischen Ärzten und Patienten schnell, effizient und kostengünstig bereinigt werden können. Nach einer neueren Studie ist der Patientenschutz in Deutschland besser ausgebaut als in anderen hoch entwickelten Nationen.

Deshalb darf die öffentliche Diskussion um ein Patientenrechtsgesetz nicht von den Defiziten im Patientenschutz durch unzureichende Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern ablenken.

Aus der Sicht des 104. Deutschen Ärztetages muss sich daher die Politik darum bemühen, die Rahmenbedingungen ärztlicher Arbeit so zu gestalten, dass im Interesse der Patienten größtmögliche Sicherheit erreicht wird. Hierzu gehört insbesondere eine angemessene Personalausstattung in den Krankenhäusern, die es zuläßt, die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Übermüdete Ärzte sind kein Beitrag zum Patientenschutz. Weiter ist zu fordern, dass die Novellierung der Approbationsordnung endlich vorankommt. Die Vorschläge, die mehr Praxisbezug bewirken sollen, liegen seit langem auf dem Tisch. Der weitere Ausbau von qualitätssichernden Maßnahmen, die auch Weiter- und Fortbildung erfassen, sind wesentliche Elemente, um den Patientenschutz zu stärken. Ein neues Gesetz ist dafür nicht notwendig.

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