Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Prävention

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 71

Auf Antrag von Dr. Deeg (Drucksache V-71) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Mit der Neufassung des § 20 SGB V hat der Gesetzgeber im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 die Krankenkassen verpflichtet, Leistungen der primären Prävention in ihre Satzung aufzunehmen. Prävention ist aber eine politische Querschnittsaufgabe, die weit über das System der Krankenversicherung und -versorgung hinaus geht.

Diese zweifellos wichtige, große Aufgabe kann jedoch nicht dadurch gelöst werden, dass ein kleiner Teilbereich der Prävention an die gesetzlichen Krankenkassen delegiert wird, insbesondere unter Berücksichtigung des vorhandenen, engen Ressourcenrahmens.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, zunächst die Ziele einer echten Präventionspolitik zu definieren und auch die dafür erforderlichen Steuermittel bereit zu stellen.

Begründung:

Ein erheblicher Anteil der Verbesserung der Gesundheit unserer Bevölkerung wird von Faktoren beeinflusst, die außerhalb der GKV liegen:

Soziale Schicht, Bildung, Hygiene, Einkommen, Verfügbarkeit von Arbeit, Arbeitsbedingungen, Erholungsmöglichkeiten, Verkehr, Umwelt, etc..

Der Einfluss des Gesundheitswesens selbst auf Morbidität, Lebenserwartung und Mortalität liegt nach nationalen und internationalen vergleichenden Studien bei nur 10 bis max. 40 Prozent.

Gleichzeitig wird geschätzt, dass durch Maßnahmen der primären Prävention ca. 25 bis 30 Prozent der heutigen Gesundheitsausgaben in Deutschland eingespart werden könnten.

Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die gesamte Problematik dadurch für gelöst erklärt, dass DM 5,00 pro Versicherten aus dem Beitragsaufkommen der GKV abgezweigt werden.

© 2001, Bundesärztekammer.