Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Medizinische Ausbildung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 75

Auf Antrag von PD Dr. Benninger, Dr. Nielsen und Dr. Ungemach (Drucksache V-75) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag ruft die Landesregierungen der Bundesländer dazu auf, die Universitätskliniken mit ausreichenden Mitteln für ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung auszustatten und nicht z. B. durch Fusion benachbarter Universitätsklinika zur Sanierung der Länderhaushalte kaputt zu sparen.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die Landesregierungen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ihre Universitätskliniken an benachbarten Standorten zu jeweils einem Großklinikum mit einer oder mehreren Fakultäten fusionieren wollen. Als Begründung wird von den Wissenschaftsministerien der Bundesländer angegeben durch

§ Nahtlose Abstimmung der klinischen und wissenschaftlichen Schwerpunkte

§ Intensivierung von Kooperationen

§ Und Synergieeffekte im Verwaltungs-, Technik- und Versorgungsbereich

§ Betriebszuschüsse für Forschung und Lehre gezielter in der Wissenschaft einsetzen zu können und Einsparungen zu erzielen.

Die Universitätsklinika sind neben ihren Lehr und Forschungsaufgaben als Kliniken der Maximalversorgung nicht mehr aus den Krankenhausplänen der Länder wegzudenken. Sie bedürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben des gesamten Spektrums der Medizin.

Kooperationen und Fusionen dürfen nicht dazu führen, einzelne Lehrfächer zu eliminieren. Die Medizinischen Fakultäten bedürfen weiterhin dem Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre und dürfen dabei nicht den Sparmaßnahmen der Länderhaushalte zum Opfer fallen.

Die Universitätskliniken sind darüber hinaus auch wichtiger Bestandteil ärztlicher Weiterbildung.

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