Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Verschiedenes

BESCHLUSSANTRAG V - 26

Auf Antrag von Dr. Loesch (Drucksache V-26) beschließt der 104. Deutsche Ärztetag:

Ärztliche Psychotherapeut/Innen entscheiden in eigener Verantwortung, ob es angezeigt ist, einem Patienten, der sich bei ihr/ihm in Psychotherapie befindet, auch körperlich zu behandeln.

Eine psychotherapeutische und gleichzeitige somatische Komplettbehandlung wird ausdrücklich als möglich und in vielen Fällen als notwendig befunden und darf nicht als "Kunstfehler" bezeichnet werden.

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