BESCHLUSSANTRAG III - 6
Von: Frau Dr. Gitter, Dr. Mitrenga
als Delegierte der Ärztekammer Bremen
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der 104. Deutsche Ärztetag bittet folgende Änderungen in § 7 Abs. 1 (Widerruf der Befugnis und der Zulassung als Weiterbildungsstätte) zu berücksichtigen:
"Die Befugnis zur Weiterbildung ist ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, insbesondere ein Verhalten vorliegt, das die fachliche und/oder persönliche Eignung als Weiterbilder ausschließt, z. B. ein Verstoß gegen die Berufsordnung."
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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