Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 17

Von: Dr. Dietz

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Beschlußantrag des Vorstandes zur Novellierung der WBO wird in § 7.1 folgendermaßen geändert:

unter 1. Spiegelstrich wird die Passage von "vorliegt, das die fachliche oder persönliche Eignung der Ärzte als Weiterbilder ausschließt", gestrichen und durch das Wort "oder" ersetzt

§ 7.1 neu heißt dann:

"Die Befugnis zur Weiterbildung ist ganz oder teilweise zu widerrufen...., insbesondere wenn ein Verhalten oder Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die ....nicht mehr erfüllt werden können

Begründung:

Die Voraussetzungen zur Befugnis sind bereits in § 5 geregelt. Fachliche und persönliche Eignung des Arztes sind sowohl bei Befugniserteilung wie bei Widerruf der Befugnis gleichen Kriterien unterworfen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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