BESCHLUSSANTRAG III - 17
Von: Dr. Dietz
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Beschlußantrag des Vorstandes zur Novellierung der WBO wird in § 7.1 folgendermaßen geändert:
unter 1. Spiegelstrich wird die Passage von "vorliegt, das die fachliche oder persönliche Eignung der Ärzte als Weiterbilder ausschließt", gestrichen und durch das Wort "oder" ersetzt
§ 7.1 neu heißt dann:
"Die Befugnis zur Weiterbildung ist ganz oder teilweise zu widerrufen...., insbesondere wenn ein Verhalten oder Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die ....nicht mehr erfüllt werden können
Begründung:
Die Voraussetzungen zur Befugnis sind bereits in § 5 geregelt. Fachliche und persönliche Eignung des Arztes sind sowohl bei Befugniserteilung wie bei Widerruf der Befugnis gleichen Kriterien unterworfen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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