Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 24

Von: Dr. Schagen

als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Vorstandsvorlage zur (Muster-)Weiterbildungsordnung wird geändert wie folgt:

Zu § 4, (8): ... Anerkennung des jeweiligen Kurses und dessen Leiters durch die für den Ort der Veranstaltung oder den Leiter des jeweiligen Kurses zuständige Ärztekammer ...

Begründung:

Bei der Ergänzung handelt es sich um die auch derzeit gültige Formulierung.

1. Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung und der europäischen Einigung ist nicht einzusehen, warum im Gegensatz zu Fortbildung und Wissenschaft Kurse zu Weiterbildungsthemen im Ausland zukünftig nicht mehr oder nur als Einzelfallentscheidung anerkannt werden können.

2. Wenn Kursleiter und -organisation aus weiter entfernt gelegenen Kammerbereichen kamen, war es bisher in Absprache der für den Ort (primär) zuständigen Kammer und der für den Leiter (sekundär) zuständigen Kammer möglich, den Befugnisantrag dort zu bearbeiten, wo die bessere Beurteilungsmöglichkeit bestand (z. B. Kursort Bayern, Leiter und Referenten Berlin ® nach Absprache Bearbeitung in Berlin).

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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