Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 26

Von: Dr. Schagen

als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Vorstandsvorlage zur Muster-WBO wird geändert wie folgt:

§ 10, (3) wird gefasst wie folgt:

Wird die Weiterbildung länger als 5 Jahre unterbrochen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Anrechnung der zurückliegenden Weiterbildungsinhalte.

Eine Anrechnung kann auf Antrag ganz oder teilweise erfolgen, wenn innerhalb des Unterbrechungszeitraums Kompetenz erhaltende ärztliche Tätigkeit mit fachbezogenen Inhalten nachgewiesen werden kann.

Begründung:

Es handelt sich bei diesem Vorschlag inhaltlich um die Fassung, die die Ständige Konferenz Ärztliche Weiterbildung im September 2000 mit großer Mehrheit beschlossen hat - damals sogar mit einer Unterbrechungszeit von 10 Jahren.

Gegen die jetzt vom Vorstand vorgeschlagene "Verfallsregelung" lassen sich eine Vielzahl von Argumenten finden. Unter anderem wird hiermit ein wesentlicher Gedanke des "common trunk" unmöglich gemacht, später einen weiteren verwandten Facharzt-Titel innerhalb des gemeinsamen Blockes zu erwerben.

Die "Verfallsregelung" kommt schon sehr nahe an die von einigen Gesundheitspolitikern immer wieder vorgebrachte Rezertifizierung der Fachärzte.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN

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