BESCHLUSSANTRAG III - 40
Von: Herr Zimmer
als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der 1. Satz § 1 (Ziel) MWBO wird ersetzt durch den bisherigen
1. Satz d. MWBO und soll weiterhin lauten:
"Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung."
Begründung: mündlich
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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