BESCHLUSSANTRAG IV - 5
Von: Dr. Calles
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Deutsche Ärztetag möge beschließen, die Satzung der Bundesärztekammer in der vom 103. Dt. Ärztetag 2000 beschlossenen Fassung wie folgt zu ändern:
I. Satzungsänderung
In § 4 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:
"Die Beschlussfassung erfolgt mit 2/3-Mehrheit der Gesamtzahl der durch die Stimmführer abgegebenen Stimmen".
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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