Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Änderung der Satzung der Bundesärztekammer in den §§ 4, 5, 8 und 10

BESCHLUSSANTRAG IV - 6

Von: Dr. Drexler

als Delegierter der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand und den Justiziar eine Satzungsänderung zum nächst möglichen Zeitpunkt einzubringen, damit bei Abstimmungen über den Haushalt und die Haushaltsvoranschläge direkt von jedem Delegierten abgestimmt werden kann.

Begründung:

Ein solches Verfahren (eine Kammer eine Stimme stellvertretend für alle Delegierten) ist in keinem Parlament üblich. Auch ist die Tatsache, dass die Bundesärztekammer eine Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern darstellt, kein ausreichender Grund, die Delegierten insgesamt über die betreffenden Fragen abstimmen zu lassen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2001, Bundesärztekammer.