Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 10

Von: Vorstand der Bundesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der 104. Deutsche Ärztetag 2001 in Ludwigshafen fordert die Bundesregierung auf - nach dem inzwischen 4 Jahre zurückliegenden ersten Novellierungsschritt zur GOÄ - endlich die übrigen Abschnitte des Leistungsverzeichnisses an den Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung für eine aktuelle, transparente und ausgewogene Abrechnungsgrundlage der privatärztlichen Leistungen. Die über 20 Jahre alten, in Inhalt und Bewertung unzulänglichen Teile der GOÄ mit obsoleten und überholten Leistungen führen zunehmend zu Fehlinterpretationen und Falschabrechnungen bis hin zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die die gesamte Ärzteschaft in Misskredit bringen. Die Bundesregierung trägt auch für diese Entwicklung eine politische Mitverantwortung. Die Vorschläge der Bundesärztekammer zur Weiterentwicklung des Leistungsverzeichnisses liegen seit über 10 Jahren vor; sie sind wegen des Zeitablaufs 1998 erneut aktualisiert worden. Der Fortschritt der Medizin erfordert inzwischen erneut Überprüfungen, dies kann nach Auffassung des 104. Deutschen Ärztetages nur mit dem Ziel erfolgen, die GOÄ nun auch endlich zu überarbeiten.

Der 104. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die Rechtsbedenken der Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz die geplante Vertragslösung mit der eigenverantwortlichen Gestaltung von Inhalten der Gebührenordnung durch Bundesärztekammer einerseits und Kostenträger andererseits verhindert haben. Die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagene Alternative, das so genannte Vorschlagsmodell, ist zwar weiterhin nicht als wesentlicher Fortschritt im Vergleich zum bisherigen Vorgehen zu betrachten, dennoch wird sich die Ärzteschaft diesem Modell zur Weiterentwicklung der GOÄ nicht verschließen, damit Bewegung in den Gang der Verhandlungen kommt.

Als wesentliche Voraussetzungen zur Akzeptanz des Vorschlagsmodells fordert der 104. Deutsche Ärztetag 2001:

· die politische Zusage, dass die vereinbarten Vorschläge der Verhandlungspartner - Bundesärztekammer, PKV-Verband, Vertretung der Länder - zur Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses der GOÄ, unbeschadet einer rechtlichen Prüfung, inhaltlich auch vom Bundesrat akzeptiert werden;

· die Schaffung eines geeigneten Schlichtungsgremiums bei Nichteinigung der Verhandlungspartner; vorgeschlagen wird ein paritätisch mit Vertretern der Ärzteschaft besetztes Gremium mit unparteiischem Vorsitzenden;

· die Beibehaltung des Allgemeinen Teils als Vorgabe für die Anwendung und Bewertung des Leistungsverzeichnisses;

· die Wahrung der Eigenständigkeit der GOÄ als Vergütungsregelung im Privatliquidationsbereich;

· eine feste zeitliche Vorgabe hinsichtlich des Inkrafttretens der Novelle;

· die Verhandlungen im Rahmen des Vorschlagsmodells werden in Form einer Erprobungsregelung durchgeführt; die Fortsetzung erfordert eine erneute Entscheidung der Betroffenen.

Der 104. Deutsche Ärztetag 2001 fordert die Verhandlungen über die Weiterentwicklung der GOÄ unverzüglich aufzunehmen.

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN

© 2001, Bundesärztekammer.