ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 10
Von: Vorstand der Bundesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 104. Deutsche Ärztetag 2001 in Ludwigshafen fordert
die Bundesregierung auf - nach dem inzwischen 4 Jahre zurückliegenden
ersten Novellierungsschritt zur GOÄ - endlich die übrigen
Abschnitte des Leistungsverzeichnisses an den Stand der medizinischen
Wissenschaft anzupassen. Die Bundesregierung trägt die Verantwortung
für eine aktuelle, transparente und ausgewogene Abrechnungsgrundlage
der privatärztlichen Leistungen. Die über 20 Jahre alten,
in Inhalt und Bewertung unzulänglichen Teile der GOÄ
mit obsoleten und überholten Leistungen führen zunehmend
zu Fehlinterpretationen und Falschabrechnungen bis hin zu staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen, die die gesamte Ärzteschaft in Misskredit bringen.
Die Bundesregierung trägt auch für diese Entwicklung
eine politische Mitverantwortung. Die Vorschläge der Bundesärztekammer
zur Weiterentwicklung des Leistungsverzeichnisses liegen seit
über 10 Jahren vor; sie sind wegen des Zeitablaufs 1998 erneut
aktualisiert worden. Der Fortschritt der Medizin erfordert inzwischen
erneut Überprüfungen, dies kann nach Auffassung des
104. Deutschen Ärztetages nur mit dem Ziel erfolgen, die
GOÄ nun auch endlich zu überarbeiten.
Der 104. Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die Rechtsbedenken
der Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz die geplante
Vertragslösung mit der eigenverantwortlichen Gestaltung von
Inhalten der Gebührenordnung durch Bundesärztekammer
einerseits und Kostenträger andererseits verhindert haben.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagene Alternative,
das so genannte Vorschlagsmodell, ist zwar weiterhin nicht als
wesentlicher Fortschritt im Vergleich zum bisherigen Vorgehen
zu betrachten, dennoch wird sich die Ärzteschaft diesem Modell
zur Weiterentwicklung der GOÄ nicht verschließen, damit
Bewegung in den Gang der Verhandlungen kommt.
Als wesentliche Voraussetzungen zur Akzeptanz des Vorschlagsmodells
fordert der 104. Deutsche Ärztetag 2001:
· die politische Zusage, dass die vereinbarten Vorschläge
der Verhandlungspartner - Bundesärztekammer, PKV-Verband,
Vertretung der Länder - zur Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses
der GOÄ, unbeschadet einer rechtlichen Prüfung, inhaltlich
auch vom Bundesrat akzeptiert werden;
· die Schaffung eines geeigneten Schlichtungsgremiums
bei Nichteinigung der Verhandlungspartner; vorgeschlagen wird
ein paritätisch mit Vertretern der Ärzteschaft besetztes
Gremium mit unparteiischem Vorsitzenden;
· die Beibehaltung des Allgemeinen Teils als Vorgabe für
die Anwendung und Bewertung des Leistungsverzeichnisses;
· die Wahrung der Eigenständigkeit der GOÄ als
Vergütungsregelung im Privatliquidationsbereich;
· eine feste zeitliche Vorgabe hinsichtlich des Inkrafttretens
der Novelle;
· die Verhandlungen im Rahmen des Vorschlagsmodells werden
in Form einer Erprobungsregelung durchgeführt; die Fortsetzung
erfordert eine erneute Entscheidung der Betroffenen.
Der 104. Deutsche Ärztetag 2001 fordert die Verhandlungen
über die Weiterentwicklung der GOÄ unverzüglich
aufzunehmen.
ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN
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