Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG V - 45

Von: Dr. Ikonomidis

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, die notwendigen Schritte zu ergreifen, welche die Bundesregierung aus dem Dilemma des Verordners der GOÄ gem. § 11 BÄO und der damit verbundenen Interessenkonfliktsituation eines Dienstherrn befreien würden, wie dieses bei der letzten Beratung der GOÄ im Bundesrat 1996 und aber nicht zuletzt auch im § 11 GOÄ zum Ausdruck gekommen ist. Dies kann nur so geschehen, dass die Bundesregierung die GOÄ so bestätigt, wie sie zwischen der BÄK und dem Verband der PKV vereinbart worden ist, ohne dass der § 11 BÄO verändert wird und ohne sie dem Bundesrat vorzulegen ODER ihre Fürsorgepflicht für die Bediensteten der Öffentlichen Hand in der Weise erfüllt, dass sie dieselben bei der PKV versichert. Sollte die Bundesregierung der Ansicht sein, dafür sollte erst der § 11 BÄO geändert werden, so beauftragt der Deutsche Ärztetag den Präsidenten der BÄK, dies auch einzuleiten.

Begründung:

Die nunmehr länger als dreißig Jahre währende Diskussion zum Thema GOÄ gewinnt vor dem Hintergrund der Europäischen Vereinigung und der Globalisierung nur noch an Absurdität. Die Politik des Hinhaltens und der Ausbeutung der Ärzteschaft kommt einer mittelbaren Besteuerung durch den Staat gleich und ist nur noch dafür geeignet, Deutschland aus dem großen und sich rasant entwickelnden Gesundheitsmarkt fernzuhalten (vergl. Stellungnahme von H. Prof. Oberender am 28.04.2001 in Sinsheim). Es geht also nicht einfach nur darum die materiellen Interessen der Deutschen Ärzte wahrzunehmen, was für die BÄK selbstverständlich wäre, sondern vorwiegend darum, Deutschland überhaupt den Anschluss an den weltweit expandierenden Gesundheitsmarkt zu sichern. Wenn derartige übergeordnete Themen nicht ernsthaft angegangen werden, dann nutzen die Reden für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch nicht, weil wie schon bekannt, nur die Arbeitsplatzbeschaffung das probate Mittel gegen den Verlust von Arbeitsplätzen darstellt !!

ENTSCHEIDUNG: ENTFALLEN

© 2001, Bundesärztekammer.