Bodendieck, Sachsen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entschuldigen
Sie bitte, wenn ich schon wieder spreche, aber im Rahmen der Disease-Management-Programme
möchte ich von der allgemeinen Diskussion kurz auf ein Thema
überleiten, das wir in Sachsen seit langer Zeit verfolgen.
Dank der Initiative unseres Präsidenten und den einzelnen Berufsverbänden
und den Fachgesellschaften in Sachsen war es zusammen mit unseren
Patientinnen und Patienten möglich, Leitlinien zur Behandlung
des Diabetes mellitus in Sachsen zu schaffen. Sie sind in kurzer
und prägnanter Form in acht Bänden niedergelegt und akzeptiert
von allen ostdeutschen Landesärztekammern und der Bremer Landesärztekammer
sowie allen ostdeutschen KVen und der KV Bremen.
Diese Leitlinien sehen eine zwischen Hausarzt und Schwerpunktpraxis
abgestimmte Behandlung vor. Der Hausarzt überweist bei Problemen
in die Schwerpunktpraxis. Die kontinuierliche Betreuung des Patienten
bleibt allerdings immer in der Hand des Hausarztes.
Um eine gewisse Evaluierung durchzuführen, hat man sich auf
eine ganz kurze Dokumentation geeinigt. Was wir heute im "Deutschen
Ärzteblatt" lesen können, ist ein abstruses Konstrukt.
Ich möchte nicht wissen, wie die Zettel aussehen, die ausgefüllt
werden müssen. Unter Zuhilfenahme von Computerprogrammen geht
das alles noch viel einfacher. Das ist alles, was dokumentiert werden
muss, für jeden Patienten in jedem Quartal. Das wird an eine
unabhängige Stelle gemeldet, geht also nicht an die Kassen,
nicht an die KV, nicht an die Landesärztekammer. Die Daten
verwertet bei uns eine Stelle an der Technischen Universität
Dresden in hervorragender Art und Weise. So werden Evaluationen
des Programms durchgeführt. Im März 1999 beteiligten sich
circa 50 Prozent der Hausarztpraxen an den Diabetes-Vereinbarungen.
Mittlerweile sind es fast 75 Prozent aller Praxen. Die Zahl der
betreuten und beobachteten Patienten beträgt mittlerweile 275000
Diabetiker. Das sind fast 6 Prozent aller Patienten in Sachsen.
Im Januar 2000 fanden wir noch 15 Prozent undokumentierte Fälle
und circa 60 Prozent der Patienten, die einen HbA1C-Wert von unter
7,5 Prozent hatten. Im fünften Quartal 2001 gab es kaum noch
undokumentierte Fälle. Es gibt mittlerweile fast 70 Prozent
mit einem HbA1C-Wert unter 7,5 Prozent.
Ähnliche Werte gibt es hinsichtlich des Blutdrucks. Auch das
wird mit erfasst. Wir haben eine Risikoreduzierung von 16 Prozent
im Januar 2000 auf 9 Prozent im Januar 2001.
Die sächsischen Diabetes-Verträge sind eine gemeinsam
erarbeitete Leitlinie. Es gibt keine Einstiegshürden. Die Patientendaten
sind pseudoanonymisiert. Ein unabhängiges Institut kontrolliert
dies. Ein Disease-Management-Programm allein für den Diabetes
oder daneben noch für die koronare Herzerkrankung und für
die Hyptertension geht nicht. Wir müssen ein ärztlich
konstruiertes Disease-Management-Programm schaffen, bestimmte Krankheitsgruppen
übergreifend.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Bodendieck. - Als nächste
Rednerin bitte Frau Kollegin Schleu aus Bayern.
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