Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des
Deutschen Ärztetages:
Wir kommen zum Antrag 3 von Herrn Kolkmann. Dazu liegt auf Drucksache
II-3 a ein Änderungsantrag von Herrn
Windhorst vor. Über diesen Änderungsantrag stimmen wir
zuerst ab.
(Zuruf: Das ist ein Ergänzungsantrag!)
- Gut, trotzdem handelt es sich um eine Änderung. Wenn Sie
beim Schneider eine Hose weitermachen lassen, ist das eine Ergänzung
und zugleich eine Änderung.
(Heiterkeit)
- Das ist mir nur so eingefallen; mir hätte ja auch etwas
anderes einfallen können.
Danach soll unter der Überschrift: "Wenn DMPs gemeinsam
mit Krankenkassen vereinbart werden" ein vierter Punkt angefügt
werden:
- dürfen Kassen nicht unter Umgehung der
behandelnden Ärzte in die Patientenbehandlung eingreifen
(versichertenbezogene Kommunikation der Kassen).
Es muss natürlich immer "Ärztinnen und Ärzte"
heißen. Wer möchte der Einfügung dieses Spiegelstrichs
zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist
das angenommen.
Ferner beantragt Herr Windhorst, unter dem Thema: "Der 105.
Deutsche Ärztetag fordert" als vierten Spiegelstrich aufzunehmen:
- die Ärzteschaft auf, einmütig den
Kassen nur pseudonymisierte arzt- und patientenbezogene Daten
zu liefern, da berufsethische und berufsrechtliche (BO) Vorgaben
die Freigabe sensibler Patientendaten an Dritte verbieten.
Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält
sich? - Das ist angenommen. Damit ist der gesamte Änderungsantrag
3 a angenommen.
Wer möchte dem so geänderten Antrag auf Drucksache II-3
zustimmen? - Sehr viele. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich?
- Dann ist der Antrag mit sehr großer Mehrheit
in der veränderten Fassung angenommen. - Gratulation!
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