TOP III : Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Machnik, Schleswig-Holstein:

Liebe Frau Bühren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer ist Bezug genommen worden auf das Heilberufegesetz aus Schleswig-Holstein. Frau Bühren hat eine entsprechende Formulierung aus diesem Gesetz vorgestellt und Ihnen anhand der Zahlen gezeigt, welchen positiven Effekt und welche Wirkung die Veränderung einer Wahlordnung für das Wahlverhalten hat.

Ich möchte Ihnen verdeutlichen, was in dieser Wahlordnung steht, und anhand eines Beispiels deutlich machen, wie dies funktioniert.

Für einen Kreis, in dem beispielsweise vier Delegierte für die Kammerwahl aufgestellt werden sollen, sieht für den Fall, dass in diesem Bereich der Anteil der Ärztinnen 25 Prozent beträgt, die Wahlordnung vor, dass entsprechend diesem Anteil drei männliche Kollegen auf der Liste stehen müssen und eine Kollegin. Diese Liste kann natürlich nach Belieben aufgestockt werden. Dann gilt dieses Verhältniswahlrecht nicht mehr. Das heißt, jeder Wähler und jede Wählerin hat die Chance, zu wählen, wen man möchte. Jeder bleibt in seiner Entscheidung frei. Das entspricht nicht einer Quotierung, die ja von vielen gefürchtet wird wie das Weihwasser vom Teufel. Es geht nur um die Chance, die Ärztinnen stärker in die Kammerarbeit einzubinden. Es ist zu verstehen als Anschub, mehr Frauen in die Gremien zu bekommen.

Deshalb habe ich den Antrag 20 formuliert. Ich bitte Sie sehr, diesem Antrag zuzustimmen und dieses Gesetz, wie in Schleswig-Holstein praktiziert, in Ihrer Kammer umzusetzen und neu zu beantragen.

Schönen Dank für Ihr Zuhören.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau Machnik. - Die nächste Rednerin ist Frau Dr. Drexler-Gormann aus Hessen.

© 2002, Bundesärztekammer.