Dr. Machnik, Schleswig-Holstein:
Liebe Frau Bühren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Entschließungsantrag
des Vorstands der Bundesärztekammer ist Bezug genommen worden
auf das Heilberufegesetz aus Schleswig-Holstein. Frau Bühren
hat eine entsprechende Formulierung aus diesem Gesetz vorgestellt
und Ihnen anhand der Zahlen gezeigt, welchen positiven Effekt und
welche Wirkung die Veränderung einer Wahlordnung für das
Wahlverhalten hat.
Ich möchte Ihnen verdeutlichen, was in dieser Wahlordnung steht,
und anhand eines Beispiels deutlich machen, wie dies funktioniert.
Für einen Kreis, in dem beispielsweise vier Delegierte für
die Kammerwahl aufgestellt werden sollen, sieht für den Fall,
dass in diesem Bereich der Anteil der Ärztinnen 25 Prozent
beträgt, die Wahlordnung vor, dass entsprechend diesem Anteil
drei männliche Kollegen auf der Liste stehen müssen und
eine Kollegin. Diese Liste kann natürlich nach Belieben aufgestockt
werden. Dann gilt dieses Verhältniswahlrecht nicht mehr. Das
heißt, jeder Wähler und jede Wählerin hat die Chance,
zu wählen, wen man möchte. Jeder bleibt in seiner Entscheidung
frei. Das entspricht nicht einer Quotierung, die ja von vielen gefürchtet
wird wie das Weihwasser vom Teufel. Es geht nur um die Chance, die
Ärztinnen stärker in die Kammerarbeit einzubinden. Es
ist zu verstehen als Anschub, mehr Frauen in die Gremien zu bekommen.
Deshalb habe ich den Antrag 20 formuliert. Ich bitte Sie sehr,
diesem Antrag zuzustimmen und dieses Gesetz, wie in Schleswig-Holstein
praktiziert, in Ihrer Kammer umzusetzen und neu zu beantragen.
Schönen Dank für Ihr Zuhören.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Machnik. - Die nächste Rednerin ist
Frau Dr. Drexler-Gormann aus Hessen.
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