TOP III : Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Vormittagssitzung

Schlang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich als junge Ärztin natürlich sehr gefreut, dass dieses wichtige Thema aufgegriffen wurde. Ich habe im Vorfeld allerdings mit etwas Enttäuschung beobachtet, dass es immer mehr zwischen anderen Themen, die zweifelsohne auch wichtig sind, komprimiert wurde. Ich möchte die Hoffnung äußern, dass uns ein ausreichender Zeitrahmen zur Verfügung steht, dieses wichtige Thema zu besprechen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu einer Reihe von Anträgen, die nicht alle aus meiner Feder stammen, sondern die aus der Diskussion mit anderen jungen Ärztinnen und Ärzten heraus entstanden sind. Sie zielen mehrheitlich auf die angesprochene Problematik der Vereinbarkeit von Familie und ärztlicher Tätigkeit ab.

Ich denke, es geht hier neben den angesprochenen Arbeitsbedingungen auch noch um andere Grundsätze ärztlichen Handelns. Es geht beispielsweise um die Vereinbarkeit von Fortbildung und Familie. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es gehört eine Menge persönlichen Engagements dazu, das irgendwie zu koordinieren.

Weiterhin geht es um die Berufspolitik. Schauen Sie sich hier im Saal einmal um: Der Frauenanteil ist, ohne den Männern zu nahe treten zu wollen, sehr gering. Auch ich kann hier als Mutter einer zweijährigen Tochter nur deshalb teilnehmen, weil sich - ähnlich wie bei Frau Buchmann-Barthel - meine Mutter zur Verfügung stellt und meine Tochter während des Ärztetages betreut.

Ich möchte im Folgenden auf zwei meiner Anträge näher eingehen, weil ich denke, dass sie hier vielleicht auch zur Diskussion führen werden. Wir haben gestern sehr viele Anträge zur finanziellen Situation von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum bzw. zur Abschaffung des AiP verabschiedet. Es kam aber nicht zur Sprache, dass bestimmte Bedingungen in diesem Ausbildungsstatus nicht geregelt sind. Ich weiß nicht, ob bekannt ist, dass beispielsweise der Mutterschutz nicht mit der Tätigkeit als Ärztin im Praktikum vereinbar ist. Weiterhin gibt es beim AiP kein Recht auf Elternzeit. Das ist deshalb klar, weil die AiP-Zeit innerhalb von drei Jahren abgeleistet sein muss. Es gibt also praktisch nicht die Möglichkeit, Elternzeit und anschließend Teilzeitarbeit als AiP zu machen.

Der zweite Antrag handelt von den ärztlichen Versorgungswerken. Er ist nicht sachlich falsch, sondern ich möchte lediglich anregen, dass sich die Landesärztekammern bemühen sollten, Rezepte zu finden, wie ermöglicht werden kann, dass Ausfallzeiten durch Kindererziehung mit fiktiven Beitragszahlungen verrechnet werden. Ich weiß, dass jetzt das Argument des Kapitaldeckungsverfahrens kommt. Das möchte ich auch gar nicht ankratzen. Ich will gar nicht sagen, wir sollten es genauso machen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Ich sage nur, dass es Not tut, sich Konzepte zu überlegen, wie man das denn hinbekommt.

Versicherungsmathematische Konzepte dürfen nicht weiterhin die Schlechterstellung von Frauen oder Männern, die Erziehungszeit in Anspruch nehmen, begründen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Frau Schlang.

Frau Ministerin Bulmahn muss uns jetzt verlassen. Frau Ministerin, wir bedanken uns sehr herzlich. Es war für uns nicht nur eine große Ehre, sondern wir haben durch Ihr Referat auch wichtige Informationen erhalten. Wir haben uns sehr gefreut, dass Sie hier waren und dadurch die Bedeutung des Themas, das wir derzeit diskutieren, erhöht und so eingeordnet haben, wie es auch in die große Politik gehört. Wir werden in diesem Sinne weiterdiskutieren und Ihnen die Beschlüsse, die wir fassen, zusenden. Ich hoffe, sie gefallen Ihnen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg nach Berlin.

(Beifall)

Die nächste Rednerin ist Frau Löber-Götze aus Hessen.

© 2002, Bundesärztekammer.