Schlang, Hessen:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich als
junge Ärztin natürlich sehr gefreut, dass dieses wichtige
Thema aufgegriffen wurde. Ich habe im Vorfeld allerdings mit etwas
Enttäuschung beobachtet, dass es immer mehr zwischen anderen
Themen, die zweifelsohne auch wichtig sind, komprimiert wurde. Ich
möchte die Hoffnung äußern, dass uns ein ausreichender
Zeitrahmen zur Verfügung steht, dieses wichtige Thema zu besprechen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu einer Reihe von Anträgen, die
nicht alle aus meiner Feder stammen, sondern die aus der Diskussion
mit anderen jungen Ärztinnen und Ärzten heraus entstanden
sind. Sie zielen mehrheitlich auf die angesprochene Problematik
der Vereinbarkeit von Familie und ärztlicher Tätigkeit
ab.
Ich denke, es geht hier neben den angesprochenen Arbeitsbedingungen
auch noch um andere Grundsätze ärztlichen Handelns. Es
geht beispielsweise um die Vereinbarkeit von Fortbildung und Familie.
Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es gehört eine
Menge persönlichen Engagements dazu, das irgendwie zu koordinieren.
Weiterhin geht es um die Berufspolitik. Schauen Sie sich hier im
Saal einmal um: Der Frauenanteil ist, ohne den Männern zu nahe
treten zu wollen, sehr gering. Auch ich kann hier als Mutter einer
zweijährigen Tochter nur deshalb teilnehmen, weil sich - ähnlich
wie bei Frau Buchmann-Barthel - meine Mutter zur Verfügung
stellt und meine Tochter während des Ärztetages betreut.
Ich möchte im Folgenden auf zwei meiner Anträge näher
eingehen, weil ich denke, dass sie hier vielleicht auch zur Diskussion
führen werden. Wir haben gestern sehr viele Anträge zur
finanziellen Situation von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum
bzw. zur Abschaffung des AiP verabschiedet. Es kam aber nicht zur
Sprache, dass bestimmte Bedingungen in diesem Ausbildungsstatus
nicht geregelt sind. Ich weiß nicht, ob bekannt ist, dass
beispielsweise der Mutterschutz nicht mit der Tätigkeit als
Ärztin im Praktikum vereinbar ist. Weiterhin gibt es beim AiP
kein Recht auf Elternzeit. Das ist deshalb klar, weil die AiP-Zeit
innerhalb von drei Jahren abgeleistet sein muss. Es gibt also praktisch
nicht die Möglichkeit, Elternzeit und anschließend Teilzeitarbeit
als AiP zu machen.
Der zweite Antrag handelt von den ärztlichen Versorgungswerken.
Er ist nicht sachlich falsch, sondern ich möchte lediglich
anregen, dass sich die Landesärztekammern bemühen sollten,
Rezepte zu finden, wie ermöglicht werden kann, dass Ausfallzeiten
durch Kindererziehung mit fiktiven Beitragszahlungen verrechnet
werden. Ich weiß, dass jetzt das Argument des Kapitaldeckungsverfahrens
kommt. Das möchte ich auch gar nicht ankratzen. Ich will gar
nicht sagen, wir sollten es genauso machen wie die gesetzliche Rentenversicherung.
Ich sage nur, dass es Not tut, sich Konzepte zu überlegen,
wie man das denn hinbekommt.
Versicherungsmathematische Konzepte dürfen nicht weiterhin
die Schlechterstellung von Frauen oder Männern, die Erziehungszeit
in Anspruch nehmen, begründen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Frau Schlang.
Frau Ministerin Bulmahn muss uns jetzt verlassen. Frau Ministerin,
wir bedanken uns sehr herzlich. Es war für uns nicht nur eine
große Ehre, sondern wir haben durch Ihr Referat auch wichtige
Informationen erhalten. Wir haben uns sehr gefreut, dass Sie hier
waren und dadurch die Bedeutung des Themas, das wir derzeit diskutieren,
erhöht und so eingeordnet haben, wie es auch in die große
Politik gehört. Wir werden in diesem Sinne weiterdiskutieren
und Ihnen die Beschlüsse, die wir fassen, zusenden. Ich hoffe,
sie gefallen Ihnen.
Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg nach Berlin.
(Beifall)
Die nächste Rednerin ist Frau Löber-Götze
aus Hessen.
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