TOP III : Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Vormittagssitzung

Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen:

Sehr verehrte Frau Dr. Bühren! Sehr verehrter Herr Professor Dr. Hoppe! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass sich über die Wahrnehmung die Wirklichkeit verändern kann. Als Beispiel können Sie vielleicht den Herzinfarkt bei Frauen nehmen. Wenn Sie diesen Anlass wahrnehmen, wird sich die Wirklichkeit für Frauen verändern.

Ich möchte zu den Anträgen III-9 und III-27 Stellung nehmen. Wie wir alle wissen, ist unsere Versorgung kapital- und umlagefinanziert und entlastet die staatlichen Rentenkassen. Einfach gesagt: Sie bekommen nur das heraus, was Sie auch eingezahlt haben. Wir haben von Frau Dr. Bühren gehört, dass 915 Ärztinnen die Elternzeit in Anspruch nehmen und 9 Ärzte. Es geht den Frauen in der Versorgung anscheinend nur dann gut, wenn sie mit einem Arzt verheiratet sind. Wir sind aber, wie alle anderen Frauen auch, Teil dieses Staates. Die Stoßrichtung, wie sie im Antrag III-9 formuliert ist, fordert die Landesärztekammern auf, die Alterssicherungsordnung zu ändern. Meines Erachtens sollte der Staat diese Aufgabe der Solidarität übernehmen; Stichwort: Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ärztinnen dürfen als Mütter nicht weiter diskriminiert werden. Oder wollen Sie wirklich, dass wir uns nicht mehr fortpflanzen? Deshalb, Frau Schlang, bitte ich Sie, den Antrag dahin gehend zu ändern, den Gesetzgeber aufzufordern, endlich den Solidarbeitrag in die Versorgungswerke einzuzahlen, das heißt, für die Erziehungszeiten bei den Versorgungswerken die Durchschnittsabgabe zu übernehmen. Das ist auch im Antrag III-27 so formuliert. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag III-27 zuzustimmen.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. - Jetzt bitte Frau Privatdozentin Dr. John-Mikolajewski aus Nordrhein.

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