Dr. Ebert-Englert, Niedersachsen:
Sehr verehrte Frau Dr. Bühren! Sehr verehrter Herr Professor
Dr. Hoppe! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass sich über
die Wahrnehmung die Wirklichkeit verändern kann. Als Beispiel
können Sie vielleicht den Herzinfarkt bei Frauen nehmen. Wenn
Sie diesen Anlass wahrnehmen, wird sich die Wirklichkeit für
Frauen verändern.
Ich möchte zu den Anträgen III-9 und III-27 Stellung
nehmen. Wie wir alle wissen, ist unsere Versorgung kapital- und
umlagefinanziert und entlastet die staatlichen Rentenkassen. Einfach
gesagt: Sie bekommen nur das heraus, was Sie auch eingezahlt haben.
Wir haben von Frau Dr. Bühren gehört, dass 915 Ärztinnen
die Elternzeit in Anspruch nehmen und 9 Ärzte. Es geht den
Frauen in der Versorgung anscheinend nur dann gut, wenn sie mit
einem Arzt verheiratet sind. Wir sind aber, wie alle anderen Frauen
auch, Teil dieses Staates. Die Stoßrichtung, wie sie im Antrag
III-9 formuliert ist, fordert die Landesärztekammern auf, die
Alterssicherungsordnung zu ändern. Meines Erachtens sollte
der Staat diese Aufgabe der Solidarität übernehmen; Stichwort:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ärztinnen dürfen als Mütter nicht weiter diskriminiert
werden. Oder wollen Sie wirklich, dass wir uns nicht mehr fortpflanzen?
Deshalb, Frau Schlang, bitte ich Sie, den Antrag dahin gehend zu
ändern, den Gesetzgeber aufzufordern, endlich den Solidarbeitrag
in die Versorgungswerke einzuzahlen, das heißt, für die
Erziehungszeiten bei den Versorgungswerken die Durchschnittsabgabe
zu übernehmen. Das ist auch im Antrag III-27 so formuliert.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag III-27 zuzustimmen.
(Vereinzelt Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. - Jetzt bitte Frau Privatdozentin Dr. John-Mikolajewski
aus Nordrhein.
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