Dr. Fabian, Baden-Württemberg:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe nur eine Kleinigkeit. Ich habe einen Änderungsantrag
zum Antrag 1 des Vorstands der Bundesärztekammer vorbereitet.
Dieser sehr gute Antrag des Vorstands enthält eine kleine sachliche
Unrichtigkeit. Ich meine, man sollte den Vorstandsantrag dadurch
nicht angreifbar machen.
Sie finden auf Seite 2 des Vorstandsantrags unter der Überschrift:
"Flexible Arbeitszeitmodelle in Krankenhäusern" den
Halbsatz:
... obwohl Teilzeitstellen keine höheren
Personalkosten gegenüber Vollzeitstellen verursachen.
Das ist sachlich einfach nicht richtig. Eine Vollzeitstelle liegt
im ärztlichen Bereich fast immer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Deshalb sind die Sozialabgaben des Arbeitgebers für zwei Teilzeitkräfte
ein wenig höher.
Ich stelle den Antrag, dass man dies herausstreicht, um den Antrag
insgesamt nicht zu beschädigen.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Fabian. - Der nächste Redner ist Herr
Kühn aus Baden-Württemberg.
|