TOP III : Ärztinnen: Zukunftsperspektive für die Medizin

3. Tag: Donnerstag, 30. Mai 2002 Vormittagssitzung

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Thema Kindererziehungszeiten als Anrechnungszeiten bei den ärztlichen Versorgungswerken. Es geht konkret um die Anträge 9 und 27. Ich bitte Frau Kollegin Schlang sehr herzlich, ihren Antrag 9 zurückzuziehen. Wenn sie das nicht tut, muss er mit großer Mehrheit abgelehnt werden, und zwar aus folgenden Gründen.

Der Antrag ist schon von der formalen Seite her nicht in Ordnung. Der Ansprechpartner sind dort die Landesärztekammern. Das geht aber am Thema vorbei. Nicht alle ärztlichen Versorgungswerke sind bei den Landesärztekammern angesiedelt. Es handelt sich zum Teil um eigene Institutionen. Hier ist also noch nicht einmal der Ansprechpartner richtig benannt.

Der Antrag enthält eine höchst brisante Aussage. Ich bitte Sie, den Antrag 9 zugunsten des Antrags 27 abzulehnen. Der Antrag 27 muss unbedingt befürwortet werden. Ich möchte ganz kurz die Brisanz dieses Antrags herausarbeiten. Frau Dr. Koßmann wird nachher diesen Antrag etwas näher erläutern. Er ist von Kolleginnen und Kollegen gestellt worden, die aktiv in den Versorgungswerken und in der ABV Verantwortung tragen.

Wir müssen uns des Unterschieds zwischen Zuschüssen des Bundes aus Haushaltsmitteln und Beiträgen des Bundes aus Steuermitteln bewusst sein. Das ist ein ganz großer Unterschied. Das wird immer wieder verwechselt.

(Vereinzelt Beifall)

Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln sind für die ärztlichen Versorgungswerke gefährlich. Hier muss man ganz, ganz vorsichtig sein, und zwar aus folgendem ganz einfachen Grund: Es darf die Magna Charta der ärztlichen Versorgungswerke, nämlich Art. 6 Abs. 6 Satz 1 des SGB VI nicht gefährdet werden. Es darf beim Staat nicht die Begehrlichkeit geweckt werden, die ärztlichen Versorgungswerke zu vereinnahmen.

(Beifall)

Etwas ganz anderes ist es bei Beiträgen des Bundes aus Steuermitteln. Das kennen wir schon lange, beispielsweise die Beiträge des Bundes für Wehrdienstleistende. Diese nehmen wir ja schon in Empfang. Daran sind wir schon gewöhnt.

Wir müssen fordern, dass wir nicht schlechter gestellt werden als die Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es kann nicht sein, dass die Ärztin, die ihr Kind erzieht und diese Erziehungszeit absolviert, schlechter gestellt wird als ihre Sprechstundenhilfe in der Praxis oder die Krankenschwester im Krankenhaus. Das kann nicht sein.

(Beifall)

Jeder von uns, der tankt, zahlt damit auch etwas für die gesetzliche Rentenversicherung. Es kann keine Einbahnstraße sein. Hier müssen wir eine klare Aussage treffen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Kunze. - Bevor die nächste Rednerin das Wort erhält, darf ich Frau Professor Henne-Bruns verabschieden, die in Hamburg einen weiteren Termin hat. Wir bedanken uns sehr herzlich dafür, dass Sie heute Morgen nach Rostock gekommen sind.

(Beifall)

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre weitere Arbeit in Ulm. Nochmals herzlichen Dank. Sie haben der Sache einen sehr großen Dienst erwiesen.

(Beifall)

Als nächste Rednerin bitte die Vizepräsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Dr. Wahl.

© 2002, Bundesärztekammer.